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Unterstützungsangebote für Frauen in Vorarlberg

Beratung und Hilfe in Krisensituationen

In Krisensituationen ist Unterstützung besonders wichtig. Die Corona-Zeit ist für Frauen eine zusätzliche, große Herausforderung und oft auch Belastung. Der Funktionsbereich Frauen und Gleichstellung sorgt gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartner:innen für ein breites Angebot an Beratung und Unterstützung für Frauen.

 

Angebote und Kontaktdaten     

                                                                                                   
•    Verein Amazone
Themen: Schwierigkeiten mit Familie oder Freund:innen, Beziehung, Sexualität, Verhütung, Ausbildung, Mobbing
T +43 5574 45801
beratung@amazone.or.at

 

•    femail Fraueninformationszentrum Vorarlberg     
Themen: Ängste, Unsicherheiten, depressive Verstimmung, Mehrfachbelastung und Überlastung, gesunder Lebensstil, Trennung/Scheidung, muttersprachliche Beratungen auf Türkisch und mit Dolmetscherin
T +43 5522 31002
info@femail.at

 

•    ifs Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt
Thema: sexuelle Gewalt
T +43 5 1755536
frauenberatungsstelle@ifs.at

 

•    ifs FrauennotWohnung 
Thema: häusliche Gewalt
T +43 5 1755577
frauennotwohnung@ifs.at

 

•    ifs Gewaltschutzstelle
Thema: häusliche Gewalt
T +43 5 1755535
gewaltschutzstelle@ifs.at

 

•    Schwanger.li
Themen: Schwangerschaft, Geburt, vorgeburtliche Untersuchungen, Wochenbettdepression, Fehlgeburt, Totgeburt, ungewollte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch
T +43 81000 3344

beratung@schwanger.li

Kontaktdaten

Frauen und Gleichstellung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22190

F +43 5574 511 924195

frauen.gleichstellung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.