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Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützung für pflegende Angehörige - In Leichter Sprache

Ein Service des Sozial-Ministerium-Service

Sie pflegen seit einem Jahr oder länger eine Person aus Ihrer Familie.
Diese Person ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger.

Das kann sein:

  • eine Person, mit Pflegegeld der Stufe 3 bis 7,

  • eine Person mit Demenz, die mindestens in der Pflegestufe 1 ist,

  • oder ein Kind, das mindestens in der Pflegestufe 1 ist.
    Das nennt man eine Minderjährige oder ein Minderjähriger.

Sie können die Person wegen einer Krankheit, Urlaub
oder einem anderen Grund eine Zeit lang nicht selbst pflegen.
Dann bekommen Sie für diese Zeit eine finanzielle Unterstützung.
Damit können Sie eine Ersatz-Pflege bezahlen.