Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Isar 2 in Deutschland - Endgültige Entscheidung
Beginn der Veröffentlichung: 29.04.2024
Ende der Veröffentlichung: 27.05.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung-uvp-f%C3%BCr-die-stilllegung-und-den-abbau-des-kernkraftwerkes-isar-2-in-deutschland-endg%C3%BCltige-entscheidung
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 19.05.2024 10:07
In Deutschland wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach deutschem Recht und der Espoo-Konvention für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Isar 2 unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Republik Österreich nun die „Erste Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes“ (Endgültige Entscheidung gemäß Art. 6 Espoo Konvention) übermittelt.
Die Unterlagen liegen vom 29.04.2024 bis einschließlich 26.05.2024 während der Amtsstunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch im Internet unter der Adresse https://www.umweltbundesamt.at/uvp-kkw-isar2-abbau abgerufen werden.
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