Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort KKW Temelín in Tschechien - Umweltverträglichkeitserklärung
Beginn der Veröffentlichung: 11.11.2024
Ende der Veröffentlichung: 11.12.2024
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung-uvp-f%C3%BCr-die-erweiterung-der-lagerkapazit%C3%A4t-des-zwischenlagers-f%C3%BCr-abgebrannten-kernbrennstoff-am-standort-kkw-temel%C3%ADn-in-tschechien-umweltvertr%C3%A4glichkeitserkl%C3%A4rung-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 24.11.2024 05:19
In der Tschechischen Republik wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach tschechischem Recht und der Espoo-Konvention für die Erweiterung der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort KKW Temelín unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Die Tschechische Republik hat der Republik Österreich nun die UVP-Dokumentation (UVE) und weitere Unterlagen in deutscher Sprache übermittelt.
Die übermittelten Dokumente liegen vom 11.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024 während der Amtsstunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.at/uvp-zwilag-ete-temelin-2023 abgerufen werden.
Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, richten. Diese wird an die Tschechische Republik weitergeleitet.
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