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Trinkwassertest - ja, aber ....

Trinkwassertest – ja, aber ….
Von diversen Firmen werden unterschiedliche Trinkwassertests angeboten. Eine zuverlässige Aussage über die Qualität des Trinkwassers können diese Tests meist nicht bieten und müssen kritisch betrachtet werden.
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Trinkwassertest – ja, aber ….

Von diversen Firmen werden unterschiedliche Trinkwassertests angeboten. Eine zuverlässige Aussage über die Qualität des Trinkwassers können diese Tests meist nicht bieten und müssen kritisch betrachtet werden.  

Die Testmethoden entsprechen selten den gesetzlichen Vorgaben, die für die Probenahme, die mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Bestimmungen bei Trinkwasseruntersuchungen angewendet werden müssen. Für die Untersuchung und die Beurteilung des Trinkwassers sind im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ganz klare Regelungen vorgegeben.

Diese Vorschriften regeln unter anderem:

  • wie und von wem eine Trinkwasserprobenahme erfolgen kann,

  • welche mikrobiologischen Keime untersucht werden müssen,

  • welche chemischen und physikalischen Untersuchungen durchgeführt werden müssen,

  • nach welchen Methoden die mikrobiologischen und chemischen Parameter untersucht werden müssen,

  • von wem und in welcher Form eine Beurteilung des Trinkwassers erfolgen darf.

Für die mikrobiologische Untersuchung zum Beispiel muss das Trinkwasser vorsichtig in sterile Flaschen abgefüllt werden, gekühlt ins Labor transportiert und innerhalb von 24 Stunden auf den Nährplatten angesetzt werden. Müssen die Proben in ein entfernt gelegenes Labor geschickt werden (wie dies bei diversen Anbietern oft der Fall ist), ist es fraglich, ob die Bestimmungen für die Probenahme und Probenkonservierung eingehalten werden können.

Auch bei der Bestimmung von Metallen bzw Schwermetallen sind gewisse Maßnahmen zu beachten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass nicht das Wasser beprobt wird, das seit längerer Zeit in den Leitungen steht. Eine gewisse Spülzeit vor einer Wasserentnahme ist dringend notwendig. Möglicherweise werden aus den Armaturen diverse Metalle gelöst. Dies kann zu einer Verfälschung der Ergebnisse führen, da es sich hierbei um mehr oder weniger abgestandenes Wasser und nicht um das frische, im Umlauf befindliche Trinkwasser handelt.

Die Wasserversorgungsunternehmen bzw alle, die Trinkwasser in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Falls Sie Fragen zur Qualität Ihres Trinkwassers haben, wenden Sie sich zuerst an Ihre Gemeinde oder an Ihr Wasserversorgungsunternehmen, bevor Sie Ausgaben für ungenaue Trinkwassertests tätigen.

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Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

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