Tierschutzförderungsrichtlinie
Die Vorarlberger Landesregierung hat mit 12. März 2013 eine klare, umfassende und einheitliche Richtlinie zur Tierschutzförderung beschlossen. Derartig einheitliche und transparente Tierschutz-Förderungsbestimmungen sind in Vorarlberg neu und österreichweit bisher einzigartig.
Die Vorarlberger Landesregierung hat im März 2013 eine klare, umfassende und einheitliche Richtlinie zur Tierschutzförderung beschlossen. Derartig einheitliche und transparente Tierschutz-Förderungsbestimmungen sind in Vorarlberg neu und österreichweit bisher einzigartig.
Ansuchen zu Tierschutzförderungen gemäß der Tierschutzförderungs-Richtlinie sind beim Amt der Vorarlberger Landesregierung mit einem einheitlichen Einreichformular einzubringen.
Das Einreichformular zur Tierschutzförderung samt dem Formular Tierschutzförderung-Aufwandstabelle und die Tierschutzförderungs-Richtlinie sind für Sie weiter unten zum Download angefügt.
Wenn Sie fachliche Fragen zur Tierschutzförderung haben, können Sie sich gerne an die Tierschutzombudsstelle wenden.
Kontaktdaten
Tierschutzombudsstelle
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095