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Tierschutzförderungen - Allgemeine Informationen

Die Zielsetzung des Tierschutzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere Tierschutz. Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Tierschutzförderrichtlinie juristische und private Personen für ihr Engagement im Bereich Tierschutz finanziell.

Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

 
  • Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des karitativen Tierschutzes
  • Unterstützung von Maßnahmen, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten im     tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheim in Dornbirn, Martinsruh 5

Förderungen werden im Wesentlichen im Wesentlichen für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Maßnahmen, die der Verbesserung des Tierwohles dienen
  • Maßnahmen, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen und somit zu einer positiven Mensch-Tier-Beziehung (Bildungsauftrag) beitragen
  • Umbauten sowie Erhaltungsmaßnahmen des tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheimes in Dornbirn, Martinsruh 5
  • Aufwendungen für die Unterbringung und die medizinische Versorgung von Abgabetieren im tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheim in Dornbirn, Martinsruh 5

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.