Tierschutzförderungen - Allgemeine Informationen
Die Zielsetzung des Tierschutzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Tierschutzförderrichtlinie juristische und private Personen für ihr Engagement im Bereich Tierschutz finanziell.
Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:
- Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des karitativen Tierschutzes
- Unterstützung von Maßnahmen, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen
- Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten im tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheim in Dornbirn, Martinsruh 5
Förderungen werden im Wesentlichen im Wesentlichen für folgende Maßnahmen gewährt:
- Maßnahmen, die der Verbesserung des Tierwohles dienen
- Maßnahmen, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen und somit zu einer positiven Mensch-Tier-Beziehung (Bildungsauftrag) beitragen
- Umbauten sowie Erhaltungsmaßnahmen des tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheimes in Dornbirn, Martinsruh 5
- Aufwendungen für die Unterbringung und die medizinische Versorgung von Abgabetieren im tierschutzrechtlich genehmigten Tierschutzheim in Dornbirn, Martinsruh 5
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.