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Förderung von Tanzausbildungen sowie von Orchesterprojekten

Neben der Förderung der 18 Vorarlberger Musikschulen im Lande unterstützt das Land Vorarlberg auch private Tanzschulen sowie Jugendorchester.

Das Land Vorarlberg fördert Tanzausbildungen außerhalb von Musikschulen in privaten Tanzschulen, wenn dadurch Schülerinnen und Schülern eine optimale Vorbereitung für eine weiterführende Ausbildung an einer Kunsthochschule, Universität oder einer sonstigen staatlich anerkannten Einrichtung für Tanzpädagogikausbildungen für den Beruf zur Tänzerin/zum Tänzer bzw. zur Tanzpädagogin/zum Tanzpädagogen ermöglicht wird.

Das Land Vorarlberg fördert außerhalb von Musikschulen und außerhalb des Blasmusikverbandes Orchesterprojekte, deren pädagogische Arbeit im Vordergrund steht, um jungen Musikerinnen und Musikern Auftrittsgelegenheiten zu ermöglichen.

Voraussetzungen:

Tanzschulen:

  • Gefördert werden private Tanzschulen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
  • Gefördert werden ausschließlich Unterrichte, welche als Ziel eine weiterführende künstlerische und pädagogische Ausbildung verfolgen (studienorientierte Ausbildungsklassen in den Fächern Klassisches Ballett, Zeitgenössischer Tanz (Modern Dance, Contemporary Dance), Jazz Dance, Urban Dance und definitiv dazugehörende weitere Fächer).
  • Der Unterricht muss die formalen und inhaltlichen Kriterien des Lehrplans der KOMU (Konferenz der österreichischen Musikschulwerke) erfüllen.
  • Weitere Voraussetzungen können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.

Musik- und Orchesterprojekte:

  • Gefördert werden ausschließlich Jugendorchester in Vorarlberg, die nach musikpädagogischen und orchesterdidaktischen Kriterien wirken und deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
  • Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 12.000,--. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Antragsteller bei mehreren Projekten beträgt € 20.000,--.
  • Die Landesförderung wird zweckgewidmet für Personalkosten-, Orchester- und Projektförderung vergeben.
  • Im Rahmen der Personalkostenförderung werden ausschließlich Proben- und Aufführungstätigkeiten berücksichtigt.

Termine und Fristen

  • Tanzschulen: Anträge für die Förderung von Tanzausbildungen müssen vollständig für das jeweils laufende Schuljahr bis Ende Oktober eingereicht werden.
  • Orchester: Anträge für die Förderung von Orchesterprojekten müssen vor der Durchführung des Projektes eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes (AFRL)

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Tanzausbildungen sowie von Musik- und Orchesterprojekten außerhalb von Musikschulen (siehe Downloads unten)

Zusätzliche Informationen

  • Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Vorhaben gefördert werden, deren Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen.

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb