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Förderung von Tanzausbildungen sowie Musik- und Orchesterprojekten außerhalb von Musikschulen

Neben der Förderung der 18 Vorarlberger Musikschulen im Lande unterstützt das Land Vorarlberg auch private Tanzschulen sowie Jugendorchester.

Das Land Vorarlberg fördert Tanzausbildungen außerhalb von Musikschulen in privaten Tanzschulen, wenn dadurch Schülerinnen und Schülern eine optimale Vorbereitung für eine weiterführende Ausbildung an einer Kunsthochschule oder einer ähnlichen Einrichtung für den Beruf zur Tänzerin bzw. zum Tänzer ermöglicht wird.

Das Land Vorarlberg fördert Musik- und Orchesterprojekte außerhalb von Musikschulen, um jungen Musikerinnen und Musikern Auftrittsgelegenheiten zu ermöglichen.

Voraussetzungen:

Tanzschulen:

  • Gefördert werden auschließlich Tanzschulen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Die grundsätzliche Förderungswürdigkeit einer privaten Tanzschule muss vom Steuerungsgremium für das Vorarlberger Musikschulwesen bestätigt sein.
  • Gefördert werden ausschließlich Unterrichte, welche als Ziel eine weiterführende Ausbildung verfolgen (studienorientierte Ausbildungsklassen in den Fächern Klassisches Ballett, Modern Dance, Jazz Dance und definitiv dazugehördende weitere Fächer).
  • Der Unterricht muss die formalen und inhaltlichen Kriterien des Lehrplans der KOMU (Konferenz der österreichischen Musikschulwerke) erfüllen.
  • Weitere Voraussetzungen können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.

Musik- und Orchesterprojekte

  • Gefördert werden ausschließlich Jugendorchester, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Die Förderungswürdigkeit eines Jugendorchesters muss vom Steuerungsgremium für das Vorarlberger Musikschulwesen bestätigt sein.
  • Eine Antragstellung ist jährlich, jeweils für ein kleines und ein großes Orchesterprojekt, möglich.
  • Die Landesförderung wird zweckgewidmet für Personalkosten-, Orchester- und Projektförderung vergeben.
  • Im Rahmen der Personalkostenförderung werden ausschließlich Proben- und Aufführungstätigkeiten berücksichtigt.

Termine und Fristen

  • Tanzschulen: Anträge für die Förderung von Tanzausbildungen müssen vollständig für das jeweils laufende Schuljahr bis 15. Oktober eingereicht werden.
  • Orchester: Anträge für die Förderung von Musik- und Orchesterprojekten müssen vor der Durchführung des Projektes eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes (AFRL)

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Tanzausbildungen sowie von Musik- und Orchesterprojekten außerhalb von Musikschulen (siehe Downloads unten)

Zusätzliche Informationen

  • Die Landesförderung ist eine Abgangsförderung, d.h. es können nur Vorhaben gefördert werden, deren Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen.
  • Die Originalbelege werden nach Einsicht durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung an die Förderempfänger/innen retourniert.

Kontaktdaten

Wissenschaft und Weiterbildung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22205

F +43 5574 511 922295

wissenschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.