Veterinärbehördliche Lebensmittelaufsicht
Kontrolle der Lebensmittelsicherheit erfolgt auch durch die Amtstierärzte. Ziel ist es, durch die Sicherung der Unbedenklichkeit von Lebensmittel tierischer Herkunft Schutz für das Leben und die Gesundheit des Menschen zu gewährleisten.
Die "Rechtliche Grundlage für die veterinärbehördliche Tätigkeit ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG"
- Koordination der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Koordination der Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlege-, Wildbearbeitungs- und Fleisch-verarbeitungsbetrieben sowie in Kühl- und Tiefkühlhäusern und Umpackzentren
- Überwachung von Milcherzeugungs- und Tiermastbetrieben, Geflügelhaltungsbetrieben, Wild- sammelstellen und Teichwirtschaftsbetrieben
- Abwicklung von Betriebszulassungen gem. § 10 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
- Überwachung des nationalen und internationalen Handels mit Lebensmittel tierischer Herkunft
- Schulung und Weiterbildung von Vollzugsorganen im Bereich der veterinärbehördlichen Lebensmittelaufsicht
- Stellungnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Unterlagen und Informationen:
Hygieneleitlinien für Lebensmittelproduzenten (Direktvermarkter - Großhandel)
Tierschutz bei der Schlachtung
Fleischuntersuchungsgebührenverordnung
Hausschlachtung: Unter einer Hausschlachtung versteht man die Schlachtung eines Tieres im Haltebetrieb des Tierbesitzers, wobei das „erschlachtete“ Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf. Teilweise ist eine Schlachttier und Fleischbeschau notwendig (siehe Infofolder und Formular) !
Notschlachtung: Schlachtung nach Unfall, nach tierärztlicher Lebendbeschau erfolgt die Tötung am Betrieb und unverzüglicher Transport in einen Schlachtbetrieb
Schlachtung am Herkunftsbetrieb: Zulassungspflichtig, der Landwirtschaftliche Betrieb ist wie eine Außenstelle vom Schlachthof
Nottötung: Tierkörper muss entsorgt werden.
Kontaktdaten
Veterinärangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25205
F +43 5574 511 925295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Kontaktinformationen