Pferde
Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Transport, Veranstaltungen dabei gilt es einiges zu beachten:
Mindestanforderungen an die Pferdehaltung nach der 1. THVO, Anlage 1
Handbuch und Checkliste - Pferde
Pferde/Esel benötigt einen Pferdepass/ Equidenpass
Weitere Informationen unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/handel_export/igh/pferd.html
Pferdehaltende Betriebe (auch private Haltungen) sind bei der BH meldepflichtig
Meldeformular siehe Download
Transport innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein
Für Transporte von Pferden sind innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein sind TRACES Zeugnisse notwendig. Eine vollständige Anmeldung hat bei der Behörde mindestens 2 Werktage vor geplantem Abtransport zu erfolgen.
Anmeldeformular siehe Download
Handbuch: Tierschutz beim Transport
Veranstaltungen mit Pferden
Gemäß § 28 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017, bedarf die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen einer behördlichen Bewilligung nach § 23 TSchG. Ausgenommen von der behördlichen Bewilligungspflicht sind unter anderem gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 TschG Prüfungen von österreichischen Verbänden oder Vereinen. Im Falle der Prüfungen handelt es sich in erster Linie um Veranstaltungen mit vereinsinternem Charakter (AB zu BGBl. I 35/2008).
Grundsätzlich stellt sich daher in Bezug auf eine mögliche Bewilligungspflicht von Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren jeweils die Frage, ob es sich um die Abhaltung einer Prüfung iSd § 28 Abs. 1 Z 4 TSchG handelt oder ob der sportliche Wettkampf im Fokus der Mitwirkung bzw. Verwendung der Tiere steht. Insbesondere, wenn es bei Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren vordergründig um den sportlichen Wettkampf geht, kann eine Bewilligung unter Umständen notwendig sein.
Die Bewilligung ist mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Veterinärwesen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Spitalgasse 8, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51911
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Veterinärwesen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 52915
F +43 5574 511 925295
Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Veterinärwesen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz
T +43 5572 308 53911
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Veterinärwesen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54912
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr