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Pferde

Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Transport, Veranstaltungen dabei gilt es einiges zu beachten:

Mindestanforderungen an die Pferdehaltung nach der 1. THVO, Anlage 1

Handbuch und Checkliste - Pferde

 

Pferde/Esel benötigt einen Pferdepass/ Equidenpass

Weitere Informationen unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/handel_export/igh/pferd.html

 

Pferdehaltende Betriebe (auch private Haltungen) sind bei der BH meldepflichtig

Meldeformular siehe Download

Oder VIS-Meldung

 

Neu: Jedes Pferd ist innerhalb von 7 Tagen auf dem Tierhaltungsbetrieb in der Pferdedatenbank zu melden.

Transport innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein

Für Transporte von Pferden sind innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein sind TRACES Zeugnisse notwendig. Eine vollständige Anmeldung hat bei der Behörde mindestens 2 Werktage vor geplantem Abtransport zu erfolgen.

Anmeldeformular siehe Download

 

Handbuch: Tierschutz beim Transport

Veranstaltungen mit Pferden

Gemäß § 28 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017, bedarf die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen einer behördlichen Bewilligung nach § 23 TSchG. Ausgenommen von der behördlichen Bewilligungspflicht sind unter anderem gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 TschG Prüfungen von österreichischen Verbänden oder Vereinen. Im Falle der Prüfungen handelt es sich in erster Linie um Veranstaltungen mit vereinsinternem Charakter (AB zu BGBl. I 35/2008).

Grundsätzlich stellt sich daher in Bezug auf eine mögliche Bewilligungspflicht von Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren jeweils die Frage, ob es sich um die Abhaltung einer Prüfung iSd § 28 Abs. 1 Z 4 TSchG handelt oder ob der sportliche Wettkampf im Fokus der Mitwirkung bzw. Verwendung der Tiere steht. Insbesondere, wenn es bei Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren vordergründig um den sportlichen Wettkampf geht, kann eine Bewilligung unter Umständen notwendig sein.

Die Bewilligung ist mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.

 

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Veterinärwesen

Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Spitalgasse 8, 6700 Bludenz

T +43 5552 6136 51911

F +43 5574 511 951095

bhbludenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Veterinärwesen

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 52915

F +43 5574 511 925295

bhbregenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Veterinärwesen

Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5572 308 53911

F +43 5574 511 953095

bhdornbirn@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Veterinärwesen

Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

T +43 5522 3591 54912

F +43 5574 511 954095

bhfeldkirch@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr