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Pferde

Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Transport, Veranstaltungen dabei gilt es einiges zu beachten:

Mindestanforderungen an die Pferdehaltung nach der 1. THVO, Anlage 1

Handbuch und Checkliste - Pferde

 

Pferde/Esel benötigt einen Pferdepass/ Equidenpass

Weitere Informationen unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/pferd.htmlhttps://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/pferd.html

 

Pferdehaltende Betriebe (auch private Haltungen) sind bei der BH meldepflichtig

Oder VIS-Meldung

 

Neu: Jedes Pferd ist innerhalb von 7 Tagen auf dem Tierhaltungsbetrieb in der Pferdedatenbank zu melden.

Transport innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein

Für Transporte von Pferden sind innerhalb der EU/Schweiz/Lichtenstein sind TRACES Zeugnisse notwendig. Eine vollständige Anmeldung hat bei der Behörde mindestens 3 Werktage vor geplantem Abtransport zu erfolgen.

Anmeldeformular siehe Download

 

Handbuch: Tierschutz beim Transport

Veranstaltungen mit Pferden

Gemäß § 28 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017, bedarf die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen einer behördlichen Bewilligung nach § 23 TSchG. Ausgenommen von der behördlichen Bewilligungspflicht sind unter anderem gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 TschG Prüfungen von österreichischen Verbänden oder Vereinen. Im Falle der Prüfungen handelt es sich in erster Linie um Veranstaltungen mit vereinsinternem Charakter (AB zu BGBl. I 35/2008).

Grundsätzlich stellt sich daher in Bezug auf eine mögliche Bewilligungspflicht von Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren jeweils die Frage, ob es sich um die Abhaltung einer Prüfung iSd § 28 Abs. 1 Z 4 TSchG handelt oder ob der sportliche Wettkampf im Fokus der Mitwirkung bzw. Verwendung der Tiere steht. Insbesondere, wenn es bei Pferdeveranstaltungen/Pferdeturnieren vordergründig um den sportlichen Wettkampf geht, kann eine Bewilligung unter Umständen notwendig sein.

Die Bewilligung ist mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.

 

FAQ zur amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung (TRACES NT) für den Transport von Equiden (Pferde, Esel, Zebras etc.)

Allgemeine Hinweise

  • Der Antrag auf Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist vollständig und mindestens drei Werktage vor dem geplanten Transport bei der zuständigen Veterinärbehörde einzureichen.
  • Unvollständig eingereichte Anträge können erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden.
  • Bei kurzfristigen Anträgen kann nicht gewährleistet werden, dass die Ausstellung des Traces Dokument rechtzeitig erfolgt.
  • Für die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung sowie die amtstierärztliche Untersuchung werden Gebühren gemäss den geltenden österreichischen Rechtsvorschriften erhoben.
Was ist TRACES NT?

TRACES NT (Trade Control and Expert System New Technology) ist das elektronische Informationssystem der Europäischen Union zur Überwachung des grenzüberschreitenden Handels mit lebenden Tieren sowie tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen. Für den Transport von Equiden innerhalb der Europäischen Union sowie in bestimmte Drittstaaten (z. B. Schweiz) werden die amtlichen Gesundheitsbescheinigungen ausschliesslich über dieses System erstellt.

Wann benötigt ein Pferd eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES-Zeugnis)?

Beim Verbringen eines Pferdes oder eines anderen Equiden von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in die Schweiz ist grundsätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.


Dies gilt unabhängig davon, ob der Transport

  • zu einem Turnier,
  • zu einem Lehrgang,
  • zur Zucht,
  • zu einer tierärztlichen Behandlung,
  • zu einem Wanderritt oder
  • zu privaten Zwecken

erfolgt.
Die Gesundheitsbescheinigung wird elektronisch über das EU-System TRACES NT erstellt und begleitet den Transport.

Was ist ein 10-Tage- bzw. ein 30-Tage-TRACES?

Die Begriffe „10-Tage-TRACES“ und „30-Tage-TRACES“ beziehen sich auf die Gültigkeitsdauer der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung für Equiden.

10-Tage-TRACES

Das 10-Tage-TRACES ist die übliche Gesundheitsbescheinigung für einen einzelnen grenzüberschreitenden Transport eines Equiden.
Die Gesundheitsbescheinigung gilt für die im Zeugnis angegebene Verbringung. Eine spätere Rückreise ist dadurch nicht automatisch abgedeckt.
Für einen weiteren grenzüberschreitenden Transport ist grundsätzlich eine neue Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Die Bescheinigung wird nach einer amtstierärztlichen Untersuchung ausgestellt und ist grundsätzlich zehn Tage ab dem Datum der Ausstellung gültig.

30-Tage-TRACES

Für bestimmte registrierte Equiden kann unter den dafür vorgesehenen unionsrechtlichen Voraussetzungen eine Gesundheitsbescheinigung mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausgestellt werden. Diese ermöglicht es, innerhalb des Gültigkeitszeitraums mehrere grenzüberschreitende Verbringungen durchzuführen. Ein 30-Tage-TRACES kommt beispielsweise für registrierte Equiden in Betracht, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen mehrfach grenzüberschreitend verbracht werden, etwa im Rahmen einer Turnierserie oder mehrerer Veranstaltungen in verschiedenen Mitgliedstaaten.


Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass der Equide über ein gültiges Validierungsabzeichen oder eine Lizenz, vom ÖPS ausgestellt, sowie in der Equidendatenbank eingetragen, verfügt.

Was ist ein Validierungsabzeichen?

Ein Validierungsabzeichen im Equidenpass (gemäss EU-Verordnung 2021/963) ist ein amtlicher Vermerk für Pferde aus Betrieben mit einem anerkannt niedrigen Gesundheitsrisiko. Es verlängert die Gültigkeit der TRACES-Zeugnisse für auf bis zu 30 Tage und erlaubt den mehrfachen, unkomplizierten Transport und die Rückkehr in den Heimatstall.
Voraussetzung ist eine Kontrolle des Stalles und dass alle Punkte der Equidenkennzeichnung (Pferde in der Equidendatenbank und beim Betrieb im VIS gemeldet) erfüllt sind. Sollte für den Equiden noch kein gültiges Validierungsabzeichen vorhanden sein, muss dieses mit einem separaten Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde beantragt werden. 

Sollte für den Equiden noch kein gültiges Validierungsabzeichen vorhanden sein, muss dieses mit einem separaten Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde beantragt werden.


Wichtig: Das Validierungsabzeichen selbst ist keine Gesundheitsbescheinigung und ersetzt das TRACES-Zeugnis nicht. Es ist vielmehr eine Voraussetzung für die Ausstellung eines 30-Tage-TRACES. Auch bei einem 30-Tage-TRACES müssen die geltenden veterinärrechtlichen Vorgaben für die einzelnen Transporte eingehalten werden.


Bei der Anmeldung des Transports ist anzugeben, ob ein 10-Tage- oder 30-Tage-TRACES beantragt wird.

Wie erhält mein Pferd das TRACES-Dokument?

Die Gesundheitsbescheinigung darf ausschliesslich von einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

  1. Der Tierhalter meldet den geplanten Transport rechtzeitig bei der zuständigen Veterinärbehörde an und übermittelt dazu das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular. Im Anmeldeformular werden insbesondere Angaben zum Tierhalter, zum Equiden, zum Herkunfts-und Bestimmungsbetrieb, zu Versender, Empfänger und Transporteur sowie zum Transportdatum und Transportmittel benötigt. Ebenfalls ist der Rechnungsempfänger anzugeben.
  2. Die Veterinärbehörde teilt einen Termin zur Untersuchung des Equiden zu.
  3. Zum Untersuchungstermin müssen der Equide sowie der Equidenpass bereitgehalten werden.
  4. Sofern alle veterinärrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Untersuchung ohne Beanstandungen verläuft, wird Ihnen das TRACES Dokument übergeben und der Transport kann durchgeführt werden.
Wer muss im TRACES NT registriert sein?

Jeder am Transport beteiligte Akteur muss im TRACES NT-System mit der entsprechenden Tätigkeit (Aktivität) registriert sein. Die Aktivität beschreibt die tatsächliche Rolle der jeweiligen Person oder des jeweiligen Betriebes im Transport. Folgende Aktivitäten sind erforderlich:

 Akteur  Erforderliche Aktivität in TRACES NT
 Herkunftsbetrieb  Equine Establishment (Pferdebetrieb)
 Bestimmungsbetrieb  Equine Establishment (Pferdebetrieb)
 Versender  Ausführer (Consignor/Exporter)
 Empfänger  Importer (Empfänger)
 Privater Transporteur  Registered Transporter

 

Hinweis: Fehlt eine erforderliche Aktivität oder ist sie nicht korrekt hinterlegt, kann das Traces nicht erstellt werden.
Befinden sich Herkunfts- oder Bestimmungsbetriebe, Empfänger oder Transporteure im Ausland, erfolgt deren Registrierung ausschliesslich durch die jeweils zuständige Veterinärbehörde des betreffenden Landes. Die entsprechenden TRACES-Registrierungsdaten sind vor Beantragung der Gesundheitsbescheinigung bereitzustellen.

Wie erfolgt die Verrechnung der Gebühren?

Für die amtstierärztliche Untersuchung und die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung werden Gebühren gemäss den geltenden österreichischen Rechtsvorschriften verrechnet. 
Die Rechnung wird einmal pro Quartal an den im Anmeldeformular angegebene Rechnungsempfängerdresse übermittelt.
Die Abrechnung für das Validierungsabzeichen erfolgt einmal jährlich an den auf dem Antrag angegebenen Eigentümer des Equiden.

Zuständige Behörde in Vorarlberg

Zuständig für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist die jeweilige Veterinärabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Bei Fragen zum Transport von Equiden oder zur Registrierung in TRACES NT wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Standort zuständige Veterinärbehörde.

Wichtiger Hinweis

Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung der Gesundheitsbescheinigung liegt beim Tierhalter bzw. beim Versender.

Ohne gültige Gesundheitsbescheinigung darf ein grenzüberschreitender Transport von Equiden nicht durchgeführt werden, sofern nach den geltenden veterinärrechtlichen Vorschriften eine Bescheinigung erforderlich ist.

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Veterinärwesen

Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Spitalgasse 8, 6700 Bludenz

T +43 5552 6136 51911

F +43 5574 511 951095

bhbludenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Veterinärwesen

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 52915

F +43 5574 511 925295

bhbregenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Veterinärwesen

Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

Standortanschrift: Klostergasse 20, 6900 Bregenz

T +43 5572 308 53911

F +43 5574 511 953095

bhdornbirn@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Veterinärwesen

Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

T +43 5522 3591 54912

F +43 5574 511 954095

bhfeldkirch@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr