Stipendium des Landes Vorarlberg für Studierende
Förderung von sozial bedürftigen Studierenden
Das Land Vorarlberg gewährt Studierenden, die sozial bedürftig sind und ihr Studium in der vorgegebenen Studienzeit absolvieren, eine Förderung. Das Stipendium des Landes Vorarlberg soll möglichst vielen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern ein Hochschulstudium ermöglichen und einen Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingungen leisten.
Zielgruppe:
- ordentliche Studierende im Rahmen ihres Erststudiums an Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten im In- und Ausland
Voraussetzungen:
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg seit zumindest drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung
- soziale Bedürftigkeit
- Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester)
- Studienbeginn vor Vollendung des 45. Lebensjahres
- Erststudium
- keinen Anspruch auf Studienbeihilfe des Bundes
- Keine Förderung für schulische Ausbildungen (zB Aufbaulehrgänge), für Studien bzw. Ausbildungen an sonstigen (postsekundären) Bildungseinrichtungen sowie für Weiterbildungs- bzw. Universitätslehrgänge.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular mit Anlagen (im Formular angeführt)
Termine und Fristen
Anträge können während des laufenden Studienjahres eingereicht werden.
Kosten und Zahlungen
- maximal 2.500,-- Euro pro Studienjahr (für Studierende mit erforderlichem Zweitwohnsitz am Studienort sowie Selbsterhalter*innen)
- maximal 1.250,-- Euro pro Studienjahr (für Studierende ohne Zweitwohnsitz am Studienort)
- jeweils ein Studienjahr (erneute Antragstellung möglich)
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes (AFRL)
Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung von Studierenden (siehe Downloads unten)
Kontaktdaten
Wissenschaft und Weiterbildung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22205
F +43 5574 511 922295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.