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Sozial-Hilfe

Sozial-Hilfe - In Leichter Sprache.
Hier finden Sie alle Informationen über die Sozial-Hilfe
und die Formulare, um einen Antrag zu stellen.

Was ist die Sozial-Hilfe?

Personen, die zu wenig Geld haben, um die notwendigsten Dinge im Leben zu bezahlen, bekommen vom Land Geld.

Was muss die Person erfüllen, damit sie Sozial-Hilfe bekommt?

  • Die Person kann die alltäglichen Dinge im Leben
    aus eigener Kraft nicht bezahlen. 
    Zum Beispiel
    • Essen, Wohnen,
    • Heizen,
    • Behandlungen bei Krankheit,
    • Schwangerschaft und Geburt oder die
    • Kosten bei einem Begräbnis.

Es gibt auch keine anderen Personen oder Institutionen,
die ihr dabei helfen.

  • Die Person muss seit mindestens 5 Jahren rechtlich in Österreich leben.
    Das bedeutet, sie hat die österreichische Staatsbürgerschaft
    oder etwas, das vom Gesetz her ähnlich ist.
  • Obwohl die Person so viel arbeitet wie sie kann,
    kann sie den Lebens-Unterhalt und das Wohnen nicht alleine bezahlen.
    Die Person hat kein Vermögen.

Menschen, die in Österreich einen subsidiären Schutz haben,
bekommen nur die Grund-Versorgung.

Die Sozial-Hilfe besteht aus verschiedenen Teilen.

Leistungen der Sozial-Hilfe
Auf die Leistungen der Sozial-Hilfe gibt es ein Recht,
wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Sozial-Hilfe unterstützt,

  • dass das Notwendigste zum Leben da ist,
  • dass die Wohn-Situation gut ist,
  • damit es nicht zu Notfällen kommt,
  • damit die Kosten in stationären Einrichtungen bezahlt werden,
    das ist zum Beispiel ein Pflegeheim.
  • bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Unterstützung im Todesfall, zum Beispiel bei Beerdigungs-Kosten.

Unterstützung in besonderen Lebens-Situationen

  • Psycho-Soziale Beratung in schwieriger Zeit
  • Familien-Hilfe
  • Hilfe für pflege-bedürftige oder alte Menschen
  • Hilfe, damit man sich selbst eine Lebens-Grundlage schaffen kann.

Leistungen für Fremde, die Schutz und Hilfe brauchen.
Zum Beispiel die Grund-Versorgung für Asyl-Werbende.

Fragen zur Sozial-Hilfe

Was bedeutet „Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel“?
Die Person, die Hilfe braucht, muss so viel arbeiten, wie es möglich ist.
Zu den eigenen Mitteln zählen das Vermögen und die Einkünfte.
Diese müssen zuerst zum Lebens-Unterhalt verwendet werden.

Was muss ich bei einer stationären Unterbringung in ein Pflege-Heim beachten?
Ein großer Teil der Pension, des Pflege-Geldes und die übrigen Einkünfte müssen für die Kosten des Pflege-Heims verwendet werden.
Es bleiben 20 Prozent der Pension, die Sonder-Zahlungen
und ein Taschen-Geld übrig.
Das Vermögen der pflege-bedürftigen Person wird nicht verwendet.

Wie viel Geld darf ich haben, wenn ich Sozial-Hilfe bekomme?
Dieses Geld nennt man den Frei-Betrag.
Er beträgt derzeit 5.696,76 Euro.

Muss ich die Sozial-Hilfe einmal zurück zahlen?
Es gibt einen Kosten-Ersatz. Das ist ein Teil der Sozial-Hilfe.
Bei bestimmten Situationen müssen Sie diesen Kosten-Ersatz bezahlen.

Wenn Sie zu Vermögen gelangt sind, zum Beispiel durch eine Erbschaft.
Wenn Sie Einkommen und Vermögen nicht angegeben haben.
Wenn Sie falsche Angaben gemacht haben.
Wenn die Sozial-Hilfe nur ein Darlehen war.

Die Erben sind verpflichtet, den Kosten-Ersatz zu bezahlen.
10 Jahre nachdem die Sozial-Hilfe bezahlt wurde, endet die Verpflichtung.

Ehe-Frauen, Ehe-Männer oder Eltern von minderjährigen Kindern müssen noch 3 Jahre lang einen Kosten-Ersatz bezahlen.
Dabei wird aber gut geschaut, dass sie dadurch nicht selbst
Sozial-Hilfe brauchen. Das will das Land natürlich nicht.

Wo stelle ich den Antrag für die Sozial-Hilfe?
Bei der Gemeinde oder dem Amt der Stadt, in der Sie wohnen.
Oder gleich bei der zuständigen Bezirks-Hauptmannschaft.
Es gibt aber ein Formular dafür. Da steht auch dabei,
welche Dokumente und Papiere Sie mitschicken müssen.
Sie können den Antrag auch ohne Formular stellen.

Wer entscheidet, ob ich Sozial-Hilfe bekomme?
Das ist die Bezirks-Hauptmannschaft.
Wenn Sie mit der Antwort der Bezirks-Hauptmannschaft nicht einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde einbringen.
Das muss in den nächsten 4 Wochen passieren.
Dann entscheidet das Landes-Verwaltungs-Gericht.