Souvenier Haustier
Wer kennt sie nicht? Die süßen neugeborenen Kätzchen in der Hotelanlage im Urlaub oder die armen abgemagerten Straßenhunde bei deren Anblick einem fast das Herz bricht.
Wer Tiere liebt, neigt in beiden Fällen dazu, die Tiere mit nach Hause nehmen zu wollen ohne Gefahren und rechtliche Situation ausreichend in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich wird von solchen „Rettungsaktionen“ von Tieren aus dem Ausland abgeraten.
Ganz generell gilt: Wer ein Tier aus dem Ausland einführen will, muss mit den Behörden im In- und Ausland Kontakt aufnehmen und mit einigen Tierarztbesuchen rechnen. Je nach Land variieren die Bestimmungen allerdings deutlich. Zum Beispiel gelten für EU-Länder ganz andere Bestimmungen als für Drittländer. Daher muss man sich immer genau über die Situation im jeweiligen Land informieren. Egal aus welchem Land das Tier stammt sind eine Tollwutimpfung und eine Tollwutuntersuchung sowie gültige Reisepapiere für das betroffene Tier unerlässlich. Dies dient dem Schutz der Menschen in der Umgebung des Tieres, dem Tier selbst und anderen Tieren. Wird dies unterlassen, muss das Tier in behördliche Quarantäne oder kann sogar abgenommen werden.
Die Gefahr von Krankheiten darf auf keinen Fall unterschätzt werden. Eingeschleppte Krankheiten können sich schnell ausbreiten und großes Leid bei vielen Tieren und Menschen auslösen, immer öfter handelt es sich dabei um Parasiten. Daher darf unter keinen Umständen auf die obligatorischen Untersuchungen verzichtet werden. Manche Erkrankungen stellen eine potentielle Gefährdung für den Menschen dar und können durch illegalen Tierverkehr leichter bei uns Fuß fassen.
Nicht vergessen sollte man aber auch, dass man dem Tier oft gar nichts Gutes tut, wenn man es aus seinem gewohnten Umfeld reißt und mit nach Hause nimmt. Außerdem muss die Anschaffung eines Haustieres immer gut überlegt und vorbereitet sein, dazu empfiehlt sich z.B. auch ein freiwilliger Hundekurs. Bei der Mitnahme aus dem Urlaub ist das oft nicht der Fall und die Tiere landen dann in Heimen oder anderen Lebenssituationen, die auf andere Weise schlechter oder zumindest nicht besser sind als im Herkunftsland.
Wenn Sie nicht ‚wegschauen‘ und die Situation der Tiere vor Ort verbessern möchten, nehmen Sie Kontakt zu lokalen Tierschutzorganisationen auf, unterstützen Sie diese finanziell oder mit Ihrer Mitarbeit und machen Sie vor Ort auf die Zustände aufmerksam.
Beachten Sie, dass es in anderen Kulturen durchaus andere tierethische Überzeugungen gibt. In vielen Ländern bewegen sich Hunde und Katzen frei durch die Städte, weil das Einsperren in der Wohnung als Qual betrachtet wird. Im Gegensatz dazu ist die Anbindehaltung in manchen Ländern ebenfalls erlaubt. Ein solches Tier mitzunehmen bedeutet dann Diebstahl. Suchen Sie daher bitte immer zuerst das direkte Gespräch mit möglichen Besitzer oder Besitzerinnen vor Ort, entnehmen Sie nie einfach ein Tier seinem Aufenthaltsort.
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Reiseinformationen
Kontaktdaten
Tierschutzombudsstelle
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
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