Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen – Bedarfszuweisungen an Gemeinden
Gemeinden werden durch besondere Bedarfszuweisungen des Landes bei Investitionen zur Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten unterstützt.
Gefördert werden Investitionen für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen und damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen. In Abhängigkeit von der Finanzkraft der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 20 und 70 Prozent der anerkannten Sanierungskosten.
Im Vorfeld ist eine örtliche Besichtigung unter Einbeziehung der Gemeinde und der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum durchzuführen um die erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen festzustellen.
Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie in den Downloads.
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.