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Schulgesundheit

Schuluntersuchungen in den Pflichtschulen in Vorarlberg

Die Abteilung Sanitätsangelegenheit ist zuständig für die Organisation und Administration der Schuluntersuchungen an den Vorarlberger Pflichtschulen.

Schulgesundheit/Schuluntersuchung

Ab dem Wintersemester 2023/2024 übernimmt die Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd), im Auftrag der Vorarlberger Gemeinden, die Organisation und Administration der Schuluntersuchungen in den Pflichtschulen. Dazu zählen alle Volks- und Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen und Sonderpädagogische Zentren. Die Untersuchungen sind im Schulunterrichtsgesetz (§ 66 SchUG) verankert und sollen grundsätzlich einmal jährlich von Ärztinnen bzw. Ärzte durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden getragen.

Mit der Übernahme der Organisation durch die Abteilung Sanitätsangelegenheiten wurden die Untersuchungsinhalte altersgerecht adaptiert und an die geänderten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen angepasst. Es werden jährlich verschiedene Schwerpunkte gesetzt, z.B. Allgemeinzustand, Hören & Sehen, Motorik, Medienkonsum, Ernährung, etc.

Die Eltern erhalten nach der Schuluntersuchung eine Mitteilungskarte mit dem Ergebnis der Untersuchung. Bei Auffälligkeiten wird um weitere ärztliche Abklärung gebeten.

Die Auswertung und Publizierung der anonymisierten Untersuchungsdaten erfolgt zentral durch die Landesstelle für Statistik.

 

Weitere Informationen

- Bericht Schuluntersuchungen 2023/2024

- Pilotprojekt: School-Nurses

 

Kooperationspartner:

  • Vorarlberger Gemeindeverband
  • Ärztekammer für Vorarlberg
  • Bildungsdirektion für Vorarlberg

Weitere Kontaktinformationen

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung Sanitätsangelegenheiten

Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz

T: +43 5574 511 24414

F: +43 5574 511 924495

schulgesundheit@vorarlberg.at