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Safe Sport

Zur Prävention von Missbrauch im Sport kooperieren viele Institutionen, von denen Sie eine kompetente Handreichung und weitere Informationen sowie Hilfestellungen erhalten.

Vorbeugen, erkennen, richtig handeln!

Eine Enttabuisierung des Themas „sexueller Machtmissbrauch im Sport“ durch gezielte Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung aller im Sport beteiligten Personen wirkt präventiv. Eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Sicherheit soll entstehen. Sexueller Missbrauch im Sport ist ein unangenehmes Thema, desto wichtiger ist es, sich diesem offen zu stellen. 

 

Kontaktdaten bei Fragen

Anlaufstelle "Safe Sport" beim Kinder und Jugendanwalt www.kija.at; E-Mail: kija@vorarlberg.at; Tel.: +43 (0) 5522 84900

100% Sport www.100prozent-sport.at; E-Mail: office@100prozent-sport.at; Tel.: +43 (1) 3939 100 100

 

Strafregisterbescheinigung

Die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge wird für Trainer:innen verpflichtend und von Vereinen zu kontrollieren sein.

Hier sind alle Informationen zur Strafregisterbescheinigung in Österreich zu finden.

 

Präventionsvideos

Das Land Vorarlberg hat gemeinsam mit dem Vorarlberger Fußballverband drei Videos für die Zielgruppen Kinder, Trainerinnen und Trainer sowie Eltern erstellt. Die Präventionsvideos dürfen und sollen gezeigt und verbreitet werden, deshalb stellen wir die Videos zum Download zur Verfügung: https://drive.cnv.at/index.php/s/cWkDtB7E53XJbte 

Wir empfehlen Vereinen, die Videos im Rahmen eines Workshops, Elternabends, Trainings u.ä. vorzustellen und darüber zu sprechen.

Kontaktdaten

Sportreferat

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24312

F +43 5574 511 924395

sport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.