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sachverständige Ärzte für Führerscheinuntersuchungen

Informationen zur Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und –ärzten

Führerscheinuntersuchungen vor Erteilung einer Lenkberechtigung  dürfen nur von sachverständigen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, welche vom Landeshauptmann für die Dauer von 5 Jahren bestellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Ansuchen um Erstbestellung:

  • Antrag Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt
  • beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung 
    zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde)
  • Teilnahmebestätigung an einer verkehrsmedizinische Schulung für sachverständige Ärzte im Ausmaß von 12 Stunden
  • Bestätigung der Ärztekammer über Eintragung in der Ärzteliste

Bei Ansuchen um Wiederbestellung:

  • Antrag Wiederbestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt
  • beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung 
    zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde)
  • aktuellste Teilnahmebestätigung über einen verkehrsmedizinischen Fortbildungskurs (Refresher) im Sinn des § 22 Abs. 3 FSG-GV

Kosten und Zahlungen

145,00 Euro Verwaltungsabgabe

  21,00 Euro Antragsgebühr

    6,00 Euro pro Beilage (maximal 36,00 Euro)

Voraussetzungen

  • Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin

  • Aufrechte, gültige Lenkberechtigung der Klasse B

  • Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt im Ausmaß von mindestens 12 Stunden oder Physikatsprüfung

Zusätzliche Informationen

Untersuchungen dürfen nur an der Ärztekammer gemeldeten Berufssitzen (Ordinationsstätte) im Sinne des § 45 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idgF., durchgeführt werden.

Der Antrag auf Bestellung kann über das Formular persönlich, am Postweg, oder mittels E-Mail an verkehrsrecht@vorarlberg.at eingebracht werden.

Damit die Bewilligung erteilt werden kann, muss das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt sein, sowie die oben angeführten Beilagen vorgelegt werden.

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb