sachverständige Ärzte für Führerscheinuntersuchungen
Informationen zur Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und –ärzten
Führerscheinuntersuchungen vor Erteilung einer Lenkberechtigung dürfen nur von sachverständigen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, welche vom Landeshauptmann für die Dauer von 5 Jahren bestellt wurden.
Erforderliche Unterlagen
Bei Ansuchen um Erstbestellung:
- Antrag Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt
- beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung
zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde) - Teilnahmebestätigung an einer verkehrsmedizinische Schulung für sachverständige Ärzte im Ausmaß von 12 Stunden
- Bestätigung der Ärztekammer über Eintragung in der Ärzteliste
Bei Ansuchen um Wiederbestellung:
- Antrag Wiederbestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt
- beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung
zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde) - aktuellste Teilnahmebestätigung über einen verkehrsmedizinischen Fortbildungskurs (Refresher) im Sinn des § 22 Abs. 3 FSG-GV
Kosten und Zahlungen
145,00 Euro Verwaltungsabgabe
21,00 Euro Antragsgebühr
6,00 Euro pro Beilage (maximal 36,00 Euro)
Formulare
Antrag Bestellung zum sachverständigen Arzt.docx (0.04 MB) Antrag Wiederbestellung zum sachverständigen Arzt.docx (0.04 MB)Voraussetzungen
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Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin
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Aufrechte, gültige Lenkberechtigung der Klasse B
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Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt im Ausmaß von mindestens 12 Stunden oder Physikatsprüfung
Zusätzliche Informationen
Untersuchungen dürfen nur an der Ärztekammer gemeldeten Berufssitzen (Ordinationsstätte) im Sinne des § 45 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idgF., durchgeführt werden.
Der Antrag auf Bestellung kann über das Formular persönlich, am Postweg, oder mittels E-Mail an verkehrsrecht@vorarlberg.at eingebracht werden.
Damit die Bewilligung erteilt werden kann, muss das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt sein, sowie die oben angeführten Beilagen vorgelegt werden.
Kontaktdaten
Verkehrsrecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21205
F +43 5574 511 921295
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb