Rudi Lins Gesellschaft m.b.H. & Co.KG, Nüziders
Änderungen durch Errichtung einer Hagelschutzanlage, die das Emissionsverhalten der Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen sollen.
Beginn der Veröffentlichung: 21.01.2025
Ende der Veröffentlichung: 13.02.2025
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/rudi-lins-gesellschaft-m.b.h.-co.kg-n%C3%BCziders
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 31.01.2025 06:53
Die Rudi Lins Gesellschaft m.b.H. & Co.KG, Nüziders, hat bei der bestehenden Betriebsanlage am Standort GST NRN 20812/2, 10019 und 10025, alle KG Dornbirn (Schwefel 77), die sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 16.01.2025 ergebenden Änderungen durch Errichtung einer Hagelschutzanlage, die das Emissionsverhalten der Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen sollen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO 1994), angezeigt sowie den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung gestellt.
Beabsichtigt ist die Errichtung eine Hagelschutzanlage auf GST NR 20812/2, KG Dornbirn. Es wird eine Seilspannkonstruktion ausgeführt. Die Dachbespannung wird mit Netzen aus Polyethylenen ausgeführt. Das Stützgerüst besteht aus Spannbetonstützen. Die Stützen und Verankerungen kommen ohne Fundamte aus. Es werden Löcher mit einem Durchmesser von 15 cm und ca. 1 bis 2,5 m Tiefe vorgebohrt, um dort die Stützen und Anker einzuspannen.
Die Hagelschutzanlage wird teilweise im Hochwasserabflussbereich (HQ 30) errichtet.
Die Rudi Lins Gesellschaft m.b.H. & Co.KG, Nüziders, hat bei der bestehenden Betriebsanlage am Standort GST NRN 20812/2, 10019 und 10025, alle KG Dornbirn (Schwefel 77), die sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 16.01.2025 ergebenden Änderungen durch Errichtung einer Hagelschutzanlage, die das Emissionsverhalten der Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen sollen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO 1994), angezeigt sowie den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung gestellt.
Beabsichtigt ist die Errichtung eine Hagelschutzanlage auf GST NR 20812/2, KG Dornbirn. Es wird eine Seilspannkonstruktion ausgeführt. Die Dachbespannung wird mit Netzen aus Polyethylenen ausgeführt. Das Stützgerüst besteht aus Spannbetonstützen. Die Stützen und Verankerungen kommen ohne Fundamte aus. Es werden Löcher mit einem Durchmesser von 15 cm und ca. 1 bis 2,5 m Tiefe vorgebohrt, um dort die Stützen und Anker einzuspannen.
Die Hagelschutzanlage wird teilweise im Hochwasserabflussbereich (HQ 30) errichtet.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Wirtschaft und Umweltschutz
Postanschrift: Klaudiastraße 6, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 6, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53215
F +43 5574 511 953095
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Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr