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Zurück Rheintal Mitte: Ausbau L45 – Schmitternstraße mit Radweg, Neubau Lastenstraße und Verlängerung Bleichestraße – Veröffentlichung der Straßenkorridore

Rheintal Mitte: Ausbau L45 – Schmitternstraße mit Radweg, Neubau Lastenstraße und Verlängerung Bleichestraße – Veröffentlichung der Straßenkorridore

Beginn der Veröffentlichung: 28.01.2019

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/rheintal-mitte-ausbau-l45-schmitternstrasse-mit-radweg-neubau-lastenstrasse-und-verlaengerung-bleichestrasse-veroeffentlichung-der-strassenkorridore

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 24.12.2024 02:05

Die Landesregierung hat in ihrer 11. Sitzung vom 07.04.2015 gemäß § 8 des Straßengesetzes die Straßenkorridore für die geplante „Lastenstraße“ und die „Bleichestraße“ beschlossen. Diese Korridore sind Planungsgrundlage für Verordnungen zur Erklärung dieser Straßen als Landesstraßen.

 
Hintergrund dieser Landesstraßenplanung ist die beabsichtigte Errichtung der neuen Autobahnanschlussstelle (Ast) „Rheintal Mitte“ am Schnittpunkt zwischen A14 – Rheintalautobahn und L45 – Schmitternstraße. Neben einem Ausbau der bestehenden L45 - Schmitternstraße ist der Ausbau und Neubau eines Teilstückes der Bleichestraße sowie der Neubau der sog. „Lastenstraße“ als Korridor zwischen der Ast Rheintal Mitte und dem Betriebsgebiet Roßmähder beabsichtigt.

 
Die Gesamtplanung verfolgt das Ziel der besseren Anbindung des Dornbirner Westens und Südens sowie von Hohenems an die A14 – Rheintal Autobahn. Damit werden bestehende Autobahnanschlussstellen und innerstädtische Bereiche in Dornbirn und Hohenems entlastet.

 
Der Beschlussfassung der Straßenkorridore durch die Landesregierung ging eine Umweltprüfung nach §§ 9 ff Straßengesetz voraus, die die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der Korridore zum Ziel hatte. Dabei wurde auch die Verträglichkeit mit nahegelegenen Europaschutzgebieten geprüft.

 
Gemäß § 11 Straßengesetz liegt die planliche Darstellung des von der Landesregierung beschlossenen Straßenkorridors samt der zusammenfassenden Erklärung beim Amt der Landesregierung (Abteilung Verkehrsrecht, Römerstraße 22, 6900 Bregenz) zur allgemeinen Einsicht auf. Überdies wird sie hiermit auf der Homepage des Landes Vorarlberg für die Allgemeinheit abrufbar gehalten.

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