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Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Anlaufstelle zur Registrierung in Vorarlberg

Staatsangehörige der Ukraine und in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit Komplementärschutz, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten, haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Vertriebene in Österreich. Diese Personen erhalten den Aufenthaltstitel „Ausweis für Vertriebene“. Das Aufenthaltsrecht besteht bis zum 03. März 2023 und wird, falls es nicht für beendet erklärt wird, automatisch um bis zweimal 6 Monate verlängert.


Dazu ist eine Registrierung (Datenerfassung) notwendig.


Registrierungsstelle für das Bundesland Vorarlberg:
Polizeiinspektion Dornbirn Fremdenpolizei
6850 Dornbirn, St. Martinstraße 6
Telefon: +43 59133 8145
Fax: +43 59133 8155-209
eMail: PI-V-Dornbirn-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


Die Registrierung (Datenerfassung) erfolgt nur nach Terminvereinbarung mit der Polizeiinspektion Dornbirn Fremdenpolizei.