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Rechtliche Gleichstellung von Frauen in Vorarlberg

Gesetzliche Grundlagen und politische Beschlüsse


Gleichstellung bedeutet die Partizipation beider Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft mit gleichen Rechten und Ressourcen. Um das zu erreichen, bedarf es konkreter gesetzlicher und institutioneller Zielvorgaben und struktureller Veränderungen. 

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und Gesellschaft ist in Vorarlberg seit 1997 gesetzlich beschlossen und im Landes-Frauenförderungsgesetz festgehalten.

Mit dem Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz von 2017 wurde zudem die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung verboten. Das Gesetz gilt in Arbeitsverhältnissen, im Bereich Bildung, soziale Sicherheit und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Nationale Vorgaben zur Gleichstellung
Die österreichische Bundesverfassung enthält seit ihrem Inkrafttreten 1920 das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Gleichheitsgrundsatz). Das Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist seit 1998 festgehalten und wurde im Jahr 2009 als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert (Artikel 13 Abs 2 B-VG). 

Bund, Länder und Gemeinden haben seither bei der Budgeterstellung mittels Gender Budgeting die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Aktive Gleichstellung ist auch in den Gleichbehandlungsgesetzen für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst festgeschrieben.


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Frauenfördergesetz 
Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Gleichbehandlungsrecht