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Zurück “Recht auf Reparatur” spart Rohstoffe, Emissionen und Geld

“Recht auf Reparatur” spart Rohstoffe, Emissionen und Geld

Reparieren statt wegwerfen spart Ressourcen, Emissionen und Geld – und hilft, Europa unabhängiger von Rohstoffimporten aus Drittstaaten zu machen. Das von der Europäische Kommission im März 2023 vorgeschlagene Gesetz wurde kürzlich von den Gesetzgebern Rat und Europäisches Parlament verabschiedet. Verbraucher/innen können nunmehr gegenüber den Herstellern Reparaturen verlangen.

Reparatur und Wiederverwendung haben Priorität

Werden Staubsauger, Spülmaschine oder Kaffeemaschine defekt, ist es oft einfacher, ein neues Produkt zu kaufen. Mit der Richtlinie R2R (Right to Repair; richtig: Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren) führt die EU ein neues Instrumentarium ein, um Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Dazu gehören

  • die Möglichkeit, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die in angemessener Frist und zu einem angemessenen Preis von den Herstellern durchgeführt werden müssen,
  • ein Europäisches Formular, das Reparaturbetriebe zur Verfügung stellen können und das Informationen wie Reparaturbedingungen, Zeit bis zur Fertigstellung der Arbeiten, Preise, Ersatzprodukte usw. enthält,
  • eine europäische Online-Plattform für Reparaturen, die die Vermittlung zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Reparaturbetrieben erleichtern soll, sowie
  • eine Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers um 12 Monate nach der Reparatur eines Produkts.

Dadurch sollen der Reparatursektor gestärkt, das Abfallaufkommen verringert und nachhaltigere Geschäftsmodelle gefördert werden.

 

Recht auf Wahlfreiheit für die dem R2R unterliegenden Produkte

Verbraucher/innen haben die Wahlfreiheit: sie werden weiterhin die Möglichkeit haben, ein fehlerhaftes Produkt durch ein Neues auszutauschen. Sie können aber auch für die Produkte, für die in EU-Rechtsvorschriften Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt worden sind, eine Reparatur verlangen. Diese Produkte umfassen derzeit Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränke oder Staubsauger; die Liste wird in Zukunft umfangreicher werden.

 

Nächste Schritte

Die EU-Gesetzgeber, Rat der Minister/innen und Europäisches Parlament, haben zum Gesetzestext eine vorläufige politische Einigung erzielt. Die Richtlinie muss von beiden Organen noch formell angenommen werden. Die Richtlinie war von der Europäischen Kommission als Teil des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft im März 2023 vorgeschlagenen worden, als einer der Bausteine des Europäischen Grünen Deals.

 

Weitere Informationen zum Rechtsaktvorschlag bzw. der nunmehr verabschiedeten Richtlinie


Förderung von Reparaturen auch durch den österreichischen „Reparaturbonus“
In Österreich werden zudem mit dem „Reparaturbonus“ Anreize für eine nachhaltigere Konsumkultur geschaffen. Der „Reparaturbonus“ ist – als EU-Projekt des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 – eine bundesweite Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektronischen und elektrischen Geräten von Privatpersonen. Privatpersonen erhalten im Rahmen dieser Förderaktion eine Förderung bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.

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