Rasche Hilfe für Österreich nach dem Jahrhunderthochwasser
Zwischen 13. und 20. September 2024 wurde der Osten Österreichs (vor allem Niederösterreich) von einem schweren Hochwasser getroffen. Die Infrastruktur, unter anderem die Westbahnstrecke, wurde arg in Mitleidenschaft gezogen. Rasche Hilfe wurde auch von der EU versprochen – im Rahmen welcher Förderinstrumente wird die EU hier aktiv und kommt die Hilfe wirklich rasch?
Viele Regionen Europas vom Hochwasser großflächig betroffen
Nicht nur in Österreich, sondern auch in Teilen Tschechiens, Polens, Rumäniens, Ungarns und der Slowakei entstanden an der Infrastruktur, in der Landwirtschaft, aber vor allem auch an Hab und Gut der Zivilbevölkerung riesige Sachschäden. Die EU, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat bei einem Hochwasser-Gipfel am 19. September 2024 in Breslau rasche Hilfe versprochen. Als Förderinstrument steht bereits der EU-Solidaritätsfonds zur Verfügung, weitere Mittel aus bestehenden EU-Förderprogrammen sollen zusätzlich verwendet werden können.
EU-Solidaritätsfonds: seit 2002 existierendes EU-Instrument zur Bewältigung von Naturkatastrophen
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde im Jahre 2002 in Folge von Jahrhunderthochwässern in Mitteleuropa geschaffen, um betroffenen Staaten bei der finanziellen Bewältigung von großen Naturkatastrophen rasch zu helfen. Seither wurde mit dem Fonds in über 130 Fällen Unterstützung geleistet. Bislang haben 24 Mitgliedstaaten (sowie das Vereinigte Königreich) und drei Bewerberländer (Albanien, Montenegro und Serbien) Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds erhalten, und insgesamt wurden über 8,2 Mrd. Euro ausgezahlt.
Auch Österreich hat bereits Gelder aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten, so 134 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2002. Nunmehr wird wiederum ein Beihilfeantrag vorbereitet, die finanziellen Schäden sind zu ermitteln. Der Antrag muss 12 Wochen nach Auftreten der ersten Schäden bei der EU gestellt werden. Die Mittel können dann zur Finanzierung von zerstörter Infrastruktur und technischer Anlagen in den Bereichen Energie-, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheitsversorgung und Bildung, der Bereitstellung von Notunterkünften und der Finanzierung der für die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung bestimmten Hilfsdienste etc. verwendet werden.
RESTORE-Verordnung: Kommission unternimmt weitere Schritte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Klimakatastrophen
Zusätzlich hat die Europäische Kommission im Oktober 2024 einen Verordnungsvorschlag über RESTORE (RESTORE - Regional Emergency Support to Reconstruction) vorgelegt. Der Vorschlag ist eine direkte Reaktion auf die Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa und die Waldbrände in Portugal im September 2024 und hat zum Ziel, rasch finanzielle Mittel zur Behebung der entstandenen Schäden verfügbar zu machen.
Mit RESTORE werden von Natur- und Klimakatastrophen betroffene Mitgliedstaaten Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik für die Bewältigung klimabedingter Katastrophen „umprogrammieren“ können. Die von den Überschwemmungen betroffenen Mitgliedstaaten, darunter Österreich, sollen dadurch rund 18 Mrd. EUR (ca. 17,7 Mrd. EUR aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE, Kohäsionsfonds KF und Europäischen Sozialfonds ESF+, Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ELER) erhalten, Österreich soll mit etwa 500 Mio. Euro profitieren.
Allerdings muss der Verordnungsvorschlag im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, also mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rats, verabschiedet werden. Erst nach der Annahme können Mitgliedstaaten Programmänderungen bei der Kommission zur Genehmigung einreichen.
Wesentlichste Aspekte von RESTORE
Der Verordnungsvorschlag sieht eine neue Priorität für klimabedingte Katastrophen vor, die in bestehende EU-Förderprogramme integriert werden kann. Finanziert werden kann damit aus dem EFRE die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Infrastruktur, Investitionen in Anlagevermögen für Unternehmen und Ausrüstung, Wiederherstellung von Naturgebieten, Biodiversität und grüner Infrastruktur.
Um die sozioökonomischen Folgen von Naturkatastrophen abzumildern, sollen aus dem ESF+ Mittel für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und materieller Grundversorgung sowie für soziale und gesundheitliche Unterstützung und die vorübergehende Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen zur Verfügung gestellt werden können.
Im Rahmen des EFRE und des ESF+ wird eine zusätzliche Vorfinanzierung von 30 % eingeführt, die eine sofortige Liquiditätsspritze bietet, um den Haushaltsdruck auf die betroffenen Mitgliedstaaten zu verringern.
Mit Landwirtschaftshilfen aus dem ELER sollen Landwirte, Waldbesitzer und Unternehmen unterstützen werden, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
Der EU-Kofinanzierungssatz für diese Maßnahmen wird bis zu 100% betragen, d. h. es wird keine nationale Kofinanzierung erforderlich sein.
Maximal 10 % der bestehenden kohäsionspolitischen Mittel, die für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 für die Mitgliedstaaten vorgesehen sind, können für die Verwirklichung dieser Ziele verwendet werden, wobei Übertragungen zwischen den kohäsionspolitischen Fonds möglich sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum EU-Solidaritätsfonds finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Verordnungsvorschlag RESTORE finden Sie hier.
Stand: 06.11.2024
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