RdR – Radfahren durchs Ried
Eine große Lücke im Vorarlberger Radroutennetz stellt das Lauteracher Ried und die angrenzenden Gebiete, welche zugleich Erholungslandschaft und landwirtschaftliche Nutzfläche, aber auch Natura2000 sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind, dar.
Die Durchquerung des Rieds mit dem Fahrrad auf den bestehenden Wegen ist daher nicht einfach. Zum einen müssen große Umwege in Kauf genommen und stark frequentierte sowie teilweise schmale Straßen befahren werden. Zum anderen sind einige Riedwege nicht durchgängig und viele nicht staubfrei.
Im Jahr 2016 richteten die Gemeinden Höchst, Fußach, Gaißau, Lauterach, Hard, Schwarzach, Dornbirn, Wolfurt und Lustenau eine Petition für eine alltagstaugliche Radroute durch das Ried an das Land Vorarlberg. Daraufhin wurde 2017 nach Festlegung des Untersuchungs- und Planungsraums die Erarbeitung von verschiedenen Varianten und eine strategische Umweltprüfung beauftragt.
In den kooperativen Planungsprozess waren Vertreter:innen der Gemeinden, des Landes, der Bezirkshauptmannschaft, der Landwirtschaft, Jagd, des Umwelt- und Naturschutzes sowie Fachplaner:innen und eine externe Prozessbegleitung eingebunden.
2018 konnte dem Land und den Gemeinden eine konkrete fachliche Empfehlung aus der Variantenprüfung vorgelegt werden (siehe Downloadbereich).
Letztendlich wurden drei Achsen empfohlen und weiterverfolgt. Im Norden des Planungsgebietes wurden zwei weitere Radverbindungen als sinnvolle Netzergänzung empfohlen. Eine davon betrifft die Verbesserung der Weganlage im Beriech Jannersee. Dies konnte bereits umgesetzt werden. Die zweite nördliche Verbindung sieht eine Brücke über die Dornbirner Ache vor (Dillenbrücke), um einen Lückenschluss zum Radweg Lustenau – Hard zu schaffen. Von der ursprünglich empfohlenen Freizeitanbindung in Richtung Bodensee wird Abstand genommen.
Aktuell wird an den Einreichplanungen für die Achsen Lauterach/Wolfurt – Senderknoten (Landgraben), Senderknoten – Lustenau (Zellgraben) und Dornbirn – Senderknoten (L42) gearbeitet. Der Planungsprozess erfolgt wiederum in enger Abstimmung mit Vertreter:innen der Gemeinden, der Bezirkshautmannschaften, des Umwelt- und Naturschutzes sowie weiteren Interessensvertreter:innen.
Für die Umsetzung der Abschnitte direkt an den Landesstraßen L41 und L42 ist die Abteilung Straßenbau des Landes zuständig, für die restlichen Abschnitte die jeweiligen Standortgemeinden.
- Gesamtinvestitionssumme: ursprüngliche Schätzung €21,4 Mio., wird im Zuge der Einreichplanung und Optimierung des Projektes überarbeitet und reduziert.
- Geplante Umsetzung: abschnittsweise ab 2027
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