RdR – Radfahren durchs Ried
Eine große Lücke im Vorarlberger Radroutennetz stellt das Lauteracher Ried und die angrenzenden Gebiete, welche zugleich Erholungslandschaft und landwirtschaftliche Nutzfläche, aber auch Natura2000 sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind, dar.
Die Durchquerung des Rieds mit dem Fahrrad auf den bestehenden Wegen ist daher nicht einfach. Zum einen müssen große Umwege in Kauf genommen und stark frequentierte sowie teilweise schmale Straßen befahren werden. Zum anderen sind einige Riedwege nicht durchgängig und viele nicht staubfrei.
Im Jahr 2016 richteten die Gemeinden Höchst, Fußach, Gaißau, Lauterach, Hard, Schwarzach, Dornbirn, Wolfurt und Lustenau eine Petition für eine alltagstaugliche Radroute durch das Ried an das Land Vorarlberg. Daraufhin wurde 2017 nach Festlegung des Untersuchungs- und Planungsraums die Erarbeitung von verschiedenen Varianten und eine strategische Umweltprüfung beauftragt.
In den kooperativen Planungsprozess waren Vertreter:innen der Gemeinden, des Landes, der Bezirkshauptmannschaft, der Landwirtschaft, Jagd, des Umwelt- und Naturschutzes sowie Fachplaner:innen und eine externe Prozessbegleitung eingebunden.
2018 konnte dem Land und den Gemeinden eine konkrete fachliche Empfehlung aus der Variantenprüfung vorgelegt werden.
Letztendlich wurden drei Varianten empfohlen und weiterverfolgt. Im Norden des Planungsgebietes wurden zwei weitere Radverbindungen als sinnvolle Netzergänzung empfohlen. Zusätzlich zu den Alltagsradrouten soll eine Freizeitverbindung in Richtung Bodensee entstehen.
In Kombination mit der geplanten Radverbindung durch das Lauteracher Ried sind Renaturierungsarbeiten entlang des Landgrabens und des Zellgrabens vorgesehen, welche die Gewässer und den umliegenden Naturraum deutlich aufwerten.
Nachdem das Vorprojekt für die Radverbindung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird nun an der Einreichplanung gearbeitet. Mit Vorliegen der Einreichplanung kann mit den Grundablösen und in weiterer Folge mit den Behördenverfahren gestartet werden.
Für die Planung und Umsetzung der Abschnitte direkt an den Landesstraßen L41 und L42 ist die Abteilung Straßenbau des Landes zuständig. Die restlichen Abschnitte werden als Förderprojekte des Landes von den Gemeinden federführend betreut.
- Gesamtinvestitionssumme: € 21,4 Mio.
- Förderzusage des Bundes bis zu 50% der förderfähigen Kosten
- Geplanter Umsetzungszeitraum: bis Ende 2028
Kontaktdaten
Straßenbau
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch
T +43 5574 511 27299
F +43 5574 511 927895
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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.