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Personenstandsbücher für Familienforschung

Genealogie (von altgriechisch γενεαλογία genealogía „Geschlechtsregister, Stammbaum“; zurückgehend auf γενεά geneá „Geburt, Abstammung, Sippschaft, Familie“ und λόγος lógos „Lehre“) bezeichnet im engeren Sinne die historische Hilfswissenschaft der Familiengeschichtsforschung, allgemeinsprachlich Familienforschung oder Ahnenforschung.

Vorarlberger Personenstandsbücher ("Matriken") bei Matricula Online

Wir freuen uns, Ihnen für die Familienforschung die Personenstandsbücher katholischer und evangelischer Pfarreien in Vorarlberg sowie einen Auszug der Bezirksverwaltungsbehörde aus den Matriken der Israelitischen Kultusgemeinde Hohenems in digitalisierter Form online zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck wurden Mikrofilmbestände des Vorarlberger Landesarchivs digitalisiert. Leider treten gelegentlich technische Störungen auf, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Wir hoffen dann, dass die Personenstandsbücher bald wieder online zugänglich sein werden und bitten Sie um Geduld. Vielen Dank!

Umstellung auf neue Schutzfristen

Zivile Standesämter wurden in Österreich erst in den Jahren 1938/39 eingeführt. Bis dahin führten die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften die Personenstandsbücher auch in staatlichem Auftrag. Deshalb sind diese so genannten „Altmatriken“ im Personenstandsgesetz geregelt. Als Altmatriken gelten die Eintragungen zur Beurkundung der Eheschließungen bis 31. Juli 1938 und zur Beurkundung der Geburten und Todesfälle bis 31. Dezember 1938.

Am 1. November 2013 ist ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten, das zum Teil geänderte Schutzfristen vorsieht und auch die Einsicht in Eintragungen der zivilen Standesamtsbehörden ermöglichen soll (PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, § 52 Abs. 5, und § 72 Abs. 1 idF BGBl. I Nr. 161/2013).

Laut der neuen Regelung gelten nunmehr Einschränkungen des Rechts auf Einsicht nach Ablauf der folgenden Fristen als aufgehoben:      

  • Geburtenbücher (Taufbücher): 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
  • Ehebücher: 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
  • Sterbebücher: 30 Jahre seit Eintragung des Todes.

Die Ehebücher und die Sterbebücher sind, soweit verfügbar, bis einschließlich 1938 freigeschaltet. Ab 1939 handelt es sich um rein kirchliche Unterlagen, für die kein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht besteht. Die Geburtenbücher (Taufbücher) sind, soweit verfügbar, bis einschließlich 1923 freigeschaltet. Für die Zeit ab 1938/39 stehen unter denselben gesetzlichen Bedingungen die Personenstandsbücher der zivilen Standesämter zur Verfügung. Sie wurden abgeschlossen und mit 1. November 2013 auf ein digitales Zentrales Personenstandsregister umgestellt.

Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften aus den Altmatriken sind die jeweiligen Pfarrämter zuständig.

 

Katholische Pfarren

Wir können auf unserer Homepage nur Matriken zur Verfügung stellen, von denen uns Mikrofilme vorliegen. Die Einsicht in die übrigen Matriken behalten sich die zuständigen Pfarren bzw. das Diözesanarchiv vor. Machen Sie Ihr Recht auf Einsicht daher bei Bedarf bitte direkt bei den katholischen Pfarrämtern geltend. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Archiv der Diözese Feldkirch zur Verfügung. Für eine tabellarische Übersicht über die Entwicklung der katholischen Pfarrstruktur in Vorarlberg (Stand 1951) vgl. Andreas Ulmer, Erläuterungen zum historischen Atlas der Österreichischen Alpenländer (Download-Bereich).

 

Hilfsmittel und Wissenswertes
 

In den Beständen des Vorarlberger Landesarchivs

Vielfach finden sich in den unterschiedlichsten Beständen des Vorarlberger Landesarchivs genealogische Informationen oder Daten. Die Bestände mit den quantitativ meisten Informationen stellen sicherlich die Verlassenschaftsakten der Land- und Bezirksgerichte des 19. Jahrhunderts dar. Aber ebenso finden sich auch in unseren Urkunden- und Wappenserien weitere genealogische Daten. Eine vollständige Auflistung aller Bestände bzw. Serien wäre im Angesicht der Menge unübersichtlich. Bitte vgl. Sie daher unsere Beständeübersicht oder fragen Sie uns direkt über das Anfrageformular.
 

Bildsteiner Bruderschaftsbuch

Das Vorarlberger Landesarchiv verwahrt eine in Leder gebundene Handschrift im Folio-Format (31,5 x 19 x 7 cm), worin im Verlauf des Vierteljahrhunderts von 1684 bis 1709 mehr als 42.000 Personen vermerkt wurden, die im Zuge einer Wallfahrt zur Marienkirche in Bildstein der 1682 gegründeten Jesus-Maria-Josef-Bruderschaft beigetreten sind. Das dicke Buch bildet die umfangreichste personengeschichtliche Einzelquelle Vorarlbergs, dessen Gesamtbevölkerungszahl sich damals auf etwa 50.000 Personen belief.
 

Gedruckte "Sippenbücher"

  • Josef Nussbaumer, Krumbacher Sippenbuch. Dornbirn 2006.
  • Hans Matschek, Sippenbuch von Schröcken 1490–1906 (Quellen zur Geschichte Vorarlbergs N.F. 10). Regensburg 2007.
  • Hans Matschek/Ambros Nussbaumer, Sippenbuch von Schoppernau 1611–1909 (Quellen zur Geschichte Vorarlbergs N.F. 12). Regensburg 2010.
  • Otto Zech, Nüziger Sippen. Die alteingesessenen Familien von Nüziders. Regensburg 2010.
  • Hans Matschek, Sippenbuch von Bezau 1604–1912 (Quellen zur Geschichte Vorarlbergs N.F. 15). Regensburg 2013.
  • Hans Matschek, Sippenbuch Frastanz & Nenzing. Hg. von der Marktgemeinde Frastanz und der Marktgemeine Nenzing. O.O. 2017.
     

Datenbanken im Internet

 

Militärische Personenstands- und Gefallenenlisten

Aus- und Einwanderungslisten

Organisationen und Vereine mit einzelnen Hilfsmitteln

Kontaktdaten

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Postanschrift: Kirchstraße 28, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Kirchstraße 28, 6900 Bregenz

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