Förderungen Photovoltaik und Bürgerbeteiligung
Übersicht für Private, Betriebe und Gebietskörperschaften
Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen
Unterstützt wird die Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf versiegelten Flächen mit >20 kWp Modulspitzenleistung. Anlagen auf bestehenden Gebäude sind nicht förderungsfähig.
Antrag Papier Antrag digital Endabrechnungsformular Richtlinie 2024
Landesförderung für Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik und Dachbegrünung
Unterstützt wird die Prüfung von Gebäuden hinsichtlich Statik, Elektrik und Dachzustand und ob das Gebäude für Photovoltaik geeignet ist.
Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden
Unterstützt wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden, wobei die Förderungsbedingungen vor allem auf eine hohe Dachausnutzung ausgelegt sind. Das Antragsformular und die Richtlinie findet man auf der Webseite "Energie am Bauernhof" der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.
Landesförderungen für Bürgerbeteiligung und Energiegemeinschaften
Das Land Vorarlberg fördert die Bürgerbeteiligung für Klimaschutzprojekte. Förderbar ist der erhöhte Aufwand in der Vorbereitung zur Umsetzung von Bürgerbeteiligungsprojekten.
Bundesförderungen für Photovoltaikanlagen und Speicher
Der Bundesverband Photovoltaik bietet eine stets aktuelle Übersicht über die bundesweiten Förderungen für Private, Betriebe und Gebietskörperschaften. https://pvaustria.at/forderungen/
Haupt-Abwicklungsstelle für die Bundesförderungen für Photovoltaik ist die OeMAG.
Beratungen zum Thema Photovoltaik, Ökostrom und Energiegemeinschaften
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Photovoltaik, Ökostrom oder Energiegemeinschaften, wenden Sie sich bitte an das Energieinstitut Vorarlberg.
Energietelefon: 05572 / 31 202-112
E-Mail: energieberatung@energieinstitut.at
Webseite Bürger:innen-Beratungen: Beratungen des Energieinstituts für Bürger:innen
Webseite Betriebliche Beratungen: www.energiecheck.at
Informationsmaterialien zu Energiegemeinschaften
Das Energieinstitut Vorarlberg und die Koordinationsstelle des Bundes für Energiegemeinschaften stellen Informationsmaterialien und Werkzeuge zur Verfügung:
Internetseite des Energieinstituts Vorarlberg zu Energiegemeinschaften
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Anzeige- und Genehmigungspflichten
Vorarlberg hat die Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden aufgehoben und die Einhaltung des Elektrizitätsrechts weitgehend vereinfacht. Die konkreten Vorgaben sind im "Leitfaden Anzeige und Genehmigungspflichten" des Bundesverbands Photovoltaik dargestellt.
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
energie@vorarlberg.at