Asset-Herausgeber

Zurück Nationalratswahl 2024

Nationalratswahl 2024

Informationen zur Nationalratswahl am 29. September 2024

Allgemeines


Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 169/2024 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festesetzung des Wahltages und des Stichtages kundgemacht. Darin wurde als Wahltag der 29. September 2024 und somit als Stichtag der 9. Juli 2024 bestimmt.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Inneres hier.
 

Nationalrat


Der Nationalrat bildet zusammen mit dem Bundesrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze. Bei einer Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt.


Weiterführende Informationen zum Nationalrat, seiner Zusammensetzung und seinen Aufgaben finden Sie auf der Homepage des Parlaments hier


Aktives Wahlrecht für die Nationalratswahl


Wahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem müssen diese Personen am Stichtag in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Im Ausland lebende österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen infolge eines Antrages in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um das aktive Wahlrecht zu erlangen. Sofern bisher kein Gebrauch von der Möglichkeit der Eintragung gemacht wurde oder die 10-Jahres-Frist für die Eintragung verstrichen ist, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die jeweilige Wählerevidenz gestellt werden. Um bei der Nationalratswahl 2024 stimmberechtigt zu sein, muss ein solcher Antrag spätestens bis zum 8. August 2024 gestellt werden.
 

Kandidierende Parteien


Die Landeswahlvorschläge stehen bis zum 8. August 2024 fest. Die Bundeswahlvorschläge stehen bis zum 16. August 2024 fest.
 

Briefwahl


Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.


Eine Wahlkarte kann persönlich oder schriftlich (z.B. digital über https://www.meinewahlkarte.at/) beantragt werden.


Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, per Post, Bote oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden oder bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr abgegeben werden.


Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Ende August 2024 persönlich im Gemeindeamt beantragen, können Sie auch direkt nach Aushändigung der Unterlagen vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein Raum bzw. eine Wahlzelle zur Verfügung. Die Wahlkarte kann im Anschluss im Gemeindeamt abgegeben werden. 
 

Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeiten


Von den Gemeindewahlbehörden wurden die Wahllokale mit den jeweiligen Öffnungszeiten festgesetzt. Die Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten sind gesetzlich bis spätestens 30. August 2024 festzusetzen.
 

Ergebnisse


Ergebnisse des Bundeslandes Vorarlberg der vergangenen Nationalratswahlen 2019 finden Sie hier.


Wahl-Hotline des Landes


Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch können Anfragen zur Nationalratswahl per E-Mail an inneres@vorarlberg.at gestellt werden.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.