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Pflanzenschutzmittel Aktionsplan 2022 - 2026

Nachfolger des „Aktionsplanes des Landes Vorarlberg über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist der „Nationale Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026“.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 11/2021, ist die Landesregierung zur Ausarbeitung eines Aktionsplanes über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet. Mit darin festgelegten Maßnahmen sollen die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln sowie mögliche Risiken durch deren Anwendung reduziert werden.  Bei der Erstellung und bei jeder Änderung dieses Aktionsplans hat eine Anhörung der Öffentlichkeit zu erfolgen.

Österreich hat für die Zeiträume 2012 – 2016 sowie 2017 – 2021 der Europäischen Kommission Aktionspläne vorgelegt. Der nun vorliegende Aktionsplan für die Periode 2022 – 2026 wurde unter Koordination des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der gemeinsamen Ländervertretung von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesländer, Interessensvertretungen sowie anderen Stakeholdern gemeinsam verfasst, um einen bundesweit einheitlichen Nationalen Aktionsplan zu schaffen.

Der Nationale Aktionsplan 2022 - 2026 enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, beispielsweise zum Ausbau des Aus- und Fortbildungsangebotes, zur Steigerung der Verfügbarkeit von Prognosemodellen und Monitorings (Warndienst), zur Verringerung der Mengen an verwendeten Pflanzenschutzmitteln und zur allgemeinen Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes.

Der aktuelle Aktionsplan 2022 - 2026 ist samt einer zusammenfassenden Erklärung, wie die im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden, im Downloadbereich abrufbar.

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