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Musik Förderung von Kompositionen und Uraufführungen, Kompositionspreis

Kompositionsförderung

Eine Kompositionsförderung erhalten Komponistinnen und Komponisten über Empfehlung der Kunstkommission für neue Werke, die bereits aufgeführt wurden oder deren Aufführung geplant ist. Bei Zuerkennung einer Förderung ist die Ausfertigung der Partitur erforderlich, die wiederum von der Musikdokumentationsstelle des Landes erfasst und dokumentiert wird. Anträge können auch Auftraggeber oder Veranstalter stellen, die zusätzlich einen Rechnungsnachweis für die Komposition erbringen müssen.

Förderung von Uraufführungen

Für die Uraufführung von Werken heimischer Komponistinnen und Komponisten im In- und Ausland kann von der Komponistin oder dem Komponisten, der Interpretin oder dem Interpreten, bzw. von den Veranstaltern eine Unterstützung beantragt werden. Der Antrag hat Informationen zum Werk und ein Kostenblatt zu umfassen. Eine Förderung ist auf positive Empfehlung der Kunstkommission möglich.

Kompositionspreis

Der Kompositionspreis wird seit 2014 alle zwei Jahre verliehen. Die bisherigen Preisträger waren Murat Üstün (2014), Michael Floredo (2016) und Marcus Nigsch (2018). Das Auswahlverfahren für den Preis schlägt die Kunstkommission der Sparte Musik vor.

Link: Marcus Nigsch

Link: Preisverleihung Kompositionspreis 2018 des Landes Vorarlberg

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Termine und Fristen

Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten.

So ergeben sich folgende Einreichfristen für 2025:

16. Februar 2025
11. Mai 2025
24. August 2025
26. Oktober 2025

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Kunstförderrichtlinie

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.