Mountainbikenetz Vorarlberg
Vorarlberg verfügt über beste landschaftliche Voraussetzungen für den Mountainbikesport
Die Entwicklung eines landesweiten attraktiven Mountainbikenetzes in Vorarlberg baut auf folgende Säulen auf:
> Digitale Karte für Mountainbikestrecken
Planung eines attraktiven Streckennetzes
Die Planung eines attraktiven Streckennetzes geht von einer umfassenden Bestandsaufnahme aus und definiert Ausgangs- und Zielpunkte sowie Rundkursmöglichkeiten.
Eine ausgewogene Planung berücksichtigt von Anfang an verschiedene Nutzungsinteressen (zB Bewirtschaftung, Jagd oder Naturschutz, Wanderwege) und soll auf Ebene der Gemeinden mit professioneller Unterstützung stattfinden.
Die Planung wird seitens des Landes sowohl inhaltlich als auch finanziell unterstützt. Wichtig dabei ist eine Gemeindegrenzen überschreitende Betrachtung.
Die Streckennvorschläge werden mit Wegehaltern bzw. Grundeigentümern diskutiert, dabei werden Anregungen und Verbesserungsvorschläge sowie allfällige wegebauliche Maßnahmen aufgenommen.
Vereinbarung über die Öffnung von Mountainbikestrecken
Ein wesentliches Element für die Aufnahme einer Mountainbikestrecke in das geographische Informationssystem des Landes (VOGIS) ist eine Vereinbarung zwischen Wegehalter und einem Betreiber über die Öffnung von Mountainbikestrecken.
Die Vereinbarung umfasst die Übernahme der Pflichten als Wegehalter für den Verkehr für das Mountainbiken durch den Betreiber (meist die Gemeinde), außerhalb der Nutzung als Mountainbikestrecke obliegen diese Pflichten i.d.R. dem bisherigen Wegehalter.
Als Grundlage für eine entsprechende Vereinbarung finden Sie nachfolgend eine Mustervereinbarung:
Versicherungsschutz für die Schad- und Klagloshaltung der Wegehalter/innen
Für die Entwicklung eines vorarlbergweiten Routennetzes für Mountainbiker hat das Land für freigegebene Mountainbikestrecken einen umfangreichen Versicherungsschutz abgeschlossen. Liegt eine Vereinbarung zur Öffnung einer Mountainbikeroute vor und ist die Route Teil eines regional abgestimmten Konzeptes, greift der Versicherungsschutz für:
- gesetzliche und vertragliche Wegehalterhaftung
- Betriebshaftpflicht
- Rechtsschutz für die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche
Versichert sind Wegehalter, Grundeigentümer bzw. die Berechtigten aus einer Vereinbarung.
> Download (PDF) (Information zur Mountainbike-Haftpflichtversicherung des Landes)
Förderung für Forst- und Güterwege
Ein besonderer Anreiz für die Wegehalter zur Öffnung einer Mountainbikeroute sind die Förderungsrichtlinien des Landes für Forst- und Güterwege.
Für Maßnahmen zur laufenden Verbesserung und Sicherung der Mountainbikerouten, wie z.B. Instandsetzungen von Fahrbahn, Tragschicht, Entwässerungen, Banketten, Böschungen oder an Bauwerken und Sicherheitseinrichtungen beträgt der Fördersatz 60 %. Bei Kosten bis 750,- Euro pro Kilometer und Jahr erfolgt die Förderung über die Vorlage von Rechnungen nach Baudurchführung, bei darüber hinaus gehenden Kosten ist vor Baudurchführung das Einvernehmen mit der Agrarbezirksbehörde herzustellen. Bei der Neuschaffung von Mountainbikerouten ist für besondere Investitionen wie z.B. Weideroste, sonstige Bauwerke oder Sicherheitseinrichtungen sogar ein Fördersatz von bis zu 70 % vorgesehen.
Weitere Informationen zur Förderung (Antrags- und Abrechnungsformulare) erteilt die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.
> Download (PDF, 24 KB) (Förderungsrichtlinie MTB-Routen)
Verhaltensregeln für Mountainbikerinnen und Mountainbiker
Mountainbikerouten führen in ein Gelände, in dem besondere Anforderungen an die Eigenverantwortung der Mountainbiker gestellt werden. So können Steine und Bäume den Weg kurzfristig unpassierbar machen oder der Weg führt durch ein Steilgelände an Gefahrenstellen vorbei, wo Absturzgefahr besteht. Durch die Bewirtschaftung der Wälder und Alpen ist auch jederzeit mit Gegenverkehr, abgestellten Fahrzeugen oder Wegsperren zu rechnen. Beim Mountainbiking ist es wichtig, dass gewisse Verhaltensregeln eingehalten werden, um Konfrontationen mit anderen Nutzergruppen zu vermeiden und um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören vor allem:
- Verantwortungsvolles Fahren mit kontrollierter Geschwindigkeit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, da jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist (zB Steine, Äste, Wegschäden, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weidegatter, Schranken, Fahrzeuge und Forstmaschinen, Wegsperren usw).
- Wanderer und Fußgänger haben Vorrang. Rücksichtsvolles Überholen erfolgt im Schritttempo.
- Die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung hat auf den freigegebenen Wegen Vorrang. Weidegatter sind wieder zu schließen, vorübergehende Wegsperren werden eingehalten.
- Die vorgesehenen, beschilderten Strecken nicht verlassen. Damit werden Natur- und Wildlebensräume geschont.
- Eine gute Tourenplanung nimmt Rücksicht auf die Schwierigkeit der Strecke, das eigene Können und die Witterungsverhältnisse. Dazu gehören Helm und Schutzausrüstung, ein technisch einwandfreies Mountainbike und kein Fahren bei Schnee- und Eisglättegefahr.
> Downlaod (PDF) (Rücksichtsvolles Mountainbiken)
Statistik des MTB-Netzes nach Gemeinden
Werbung und Marketing
Wo es in Vorarlberg attraktive Mountainbikerouten gibt und mit welchen Anforderungen zu rechnen ist, darüber geben Vorarlberg Tourismus bzw. die einzelnen Tourismusdestinationen Auskunft:
- Vorarlberg Tourismus
- Alpenregion Bludenz (Brandnertal, Alpenstadt Bludenz, Klostertal, Biosphärenpark Großes Walsertal)
- Arlberg
- Bodensee-Vorarlberg
- Bregenzerwald
- Kleinwalsertal
- Montafon
Abschlussbericht Masterplan Freizeitrad
Kontaktdaten
Raumplanung und Baurecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
F +43 5574 511 927195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.