Monitoring gem. Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie: Wiederholung der Erhebungen in Vorarlberg 2024 für die Schutzgüter Torf-Glanzständel (Liparis loeselii) und Sommer-Wendelähre (Spiranthes aestivalis)
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die angegebene Kontaktadresse. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um die mit der jeweiligen Beauftragung für das Land entstandenen Gesamtkosten in brutto (inklusive allfälliger Spesen und Reisekosten). Allgemeine Fragen zur Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen oder Anfragen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden richten Sie bitte an die Abteilung Regierungsdienste.
Veröffentlichung: 26.08.2024
Kosten: € 15.700,00 brutto
Allgemeine Informationen
2023 wurden im Auftrag der Umweltbundesamt GmbH Wien im Rahmen des Monitoringberichts gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie Erhebungen zu den Schutzgütern Torf-Glanzständel (Liparis loeselii) sowie Sommer-Wendelähre (Spiranthes aestivalis) im Totalzensus durchgeführt. Aufgrund der suboptimalen Witterungsverhältnisse im Frühjahr 2023 musste angenommen werden, dass die Ergebnisse nicht das volle Ausmaß der Populationsgröße abbildeten. Erschwerend hinzu kommt der Umstand, dass insbesondere der Torf-Glanzständel zu mehrjährigen Sprossruhen neigt. Die Art gelangt nicht jedes Jahr zur Blüte und kann somit nicht regelmäßig nachgewiesen werden. Für beide Arten hat die Populationsgröße einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtbewertung. 2024 herrschten weitaus bessere Bedingungen, sodass eine Wiederholung der Erhebung des Einzelparameters Populationsgröße der oben erwähnten Schutzgüter für das Bundesland Vorarlberg beauftragt wurde. Insgesamt wurden 90 Dauerbeobachtungsflächen bearbeitet. Die Ergebnisse liegen in einem Kurzbericht vor.
Kontaktdaten
Umwelt- und Klimaschutz
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24505
F +43 5574 511 924595
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.