Asset-Herausgeber

Zurück MMR und HPV

Informationen zur MMR und HPV

Mumps-Masern-Röteln (MMR) und Humane Papillomaviren (HPV)

Masern 

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere, hochansteckende Erkrankung und besonders schwerwiegend für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Erwachsene. Eine Impfung schützt vor Erkrankung und möglichen schweren Krankheitsfolgen: 

  • Symptome bei Masern sind hohes Fieber, typischer Hautausschlag (rote, grobflächige Flecken) und Bindehautentzündung. 
  • 1 von 4 Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert. 
  • 1 von 5 Erkrankten hat schwere Krankheitsverläufe z. B. Bronchitis, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung. 
  • 1 von 1000 Krankheitsfällen nimmt einen tödlichen Verlauf (auch in Österreich). 
  • Bei 1 von 600 Fällen kommt es bei Säuglingen unter 1 Jahr zu einer speziellen Form der Gehirnentzündung (SSPE, subakut sklerosierende Panencephalitis), die auch erst Jahre nach der Masernerkrankung ausbrechen kann und zu einem fortschreitenden Funktionsverlust des Nervensystems mit tödlichem Ausgang führt. 

Die Impfung im Überblick: 
Langanhaltender Schutz vor Erkrankung, schweren Verläufen und Folgeerkrankungen durch die zweimalige Impfung ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. 
Die Impfung ist für alle Altersgruppen an öffentlichen Impfstellen kostenlos, hochwirksam und in der Regel sehr gut verträglich. 
Fehlende Impfungen sollen jedenfalls nachgeholt werden, wenn kein ausreichender Schutz (2 schriftlich bestätigte Masernimpfungen oder Nachweis schützender Antikörper mittels Bluttest) besteht. 

Es gilt: 
Masern führen zu einer 2–3 Jahre anhaltenden, deutlichen Schwächung des Immunsystems und erhöhen so das Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. 

 

Mumps, Masern und Röteln (MMR)

Mumps und Masern sind sehr ansteckende Viruserkrankungen, die weltweit verbreitet sind und zu schweren Verläufen führen können. Derzeit treten erhöhte Zahlen an Masern-Infektionen in Österreich auf. Bei Röteln handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die oft harmlos verläuft,
die aber bei der Erkrankung einer schwangeren Frau zur Schädigung des Kindes führen kann. Die Dreifach-Kombinationsimpfung Masen-Mumps-Röteln (MMR) schützt vor diesen Infektionskrankheiten.
Auch wenn Sie gegen eine oder zwei (oder alle drei) dieser Erkrankungen (noch) geschützt sind, schadet die Dreifach-Kombinationsimpfung nicht, eine „Überimpfung“ ist nicht möglich.

Die kostenlose Impfung in der Impfstraße ist ab 6 Jahren und auch für Erwachsene möglich.
Die Impfungen gegen MMR und auch die zweite Impfung (nach 4 Wochen) können Sie ebenfalls kostenlos bei niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen durchführen.

 

Humane Papillomaviren (HPV)

Erreger & Übertragung
Humane Papillomaviren stellen eine große Virusgruppe dar, die zu abnormem Zellwachstum beim Menschen führen kann und Krebsvorstufen, Krebs sowie Genitalwarzen verursachen können. Es sind mehr als 200 HPV Typen bekannt, von denen mindestens 14 krebsverursachende Wirkungen haben. Humane Papillomaviren werden durch direkten Schleimhautkontakt übertragen, etwa bei sexuellen Kontakten oder in seltenen Fällen auch während der Geburt von der Mutter auf das Kind. Eine Ansteckungsgefahr besteht, solange eine (chronische) Infektion vorliegt. Kondome bieten keinen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit HPV.

Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen
Bestimmte Virustypen können zu unangenehmen, ansteckenden, stark wachsenden, hartnäckigen Hautveränderungen in erster Linie im Genitalbereich (Genitalwarzen) führen, die teils mit speziellen Salben oder durch Operationen entfernt werden müssen und dazu neigen, wieder aufzutreten.
Ansteckungen mit krebsverursachenden HPV Typen (Typ 16 und 18) sind beispielsweise für über 70 % aller bösartigen Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich. Infektionen mit diesen Typen verlaufen zuerst symptomfrei und heilen in den meisten Fällen innerhalb von 1 bis 2 Jahren spontan ab. Länger bestehende Infektionen führen zu Krebsvorstufen und Krebs des Gebärmutterhalses, der Scheide, Vulva, Penis, Anus, Rachen und Kehlkopf. Die Behandlung der genannten Krebserkrankungen bzw. -vorstufen kann bei rechtzeitiger Diagnose erfolgreich sein, führt aber zu körperlich und seelisch belastenden Behandlungen, die mit Krankenhausaufenthalten, Operationen und der Verabreichung von Chemotherapien einhergehen können. Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung der Krebsabstrich (PAP-Test) durchgeführt. Kommt es zu einem verdächtigen Befund, der sich bei der weiterführenden Untersuchung (=Kolposkopie, ca. 60.000/Jahr in Österreich) bestätigt, kann eine Operation am Gebärmutterhals (=Konisation, in Österreich pro Jahr zirka 6.000) notwendig sein. Diese erhöhen das Risiko für Frühgeburten bei späteren Schwangerschaften.  

Verbreitung und Häufigkeit
Humane Papillomaviren (HPV) sind weltweit verbreitet. Etwa 80 % aller Frauen und Männer werden im Laufe ihres Lebens mit genitalen HPV infiziert. Gebärmutterhalskrebs ist die dritthäufigste krebsbedingte Todesursache bei Frauen weltweit. In Europa werden jährlich 33.500 neue Fälle von Gebärmutterhalskrebs mit etwa 15.000 Todesfällen registriert, in Österreich ca. 400 neue Fälle von Gebärmutterhalskrebs bzw. 130-180 Todesfälle.
Auch Genitalwarzen sind überaus häufig. Mehr als 1 % der sexuell aktiven Personen leiden an Genitalwarzen. Insgesamt erkrankt jede 10. Person im Laufe des Lebens an Genitalwarzen.

Vorbeugung – Eine Impfung schützt!
Die Impfung senkt das Risiko für Genitalwarzen und Gebärmutterhalskrebs um bis zu 90 %, auch das Risiko für Krebs an Rachen, Kehlkopf, Scheide, Anus und Penis wird deutlich gesenkt. Die Impfung gegen Humane Papillomaviren enthält jene Virustypen, die die beschriebenen Erkrankungen am häufigsten verursachen und ist für alle Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr empfohlen, danach optional. Der größtmögliche persönliche Nutzen wird durch Impfung vor Aufnahme von sexuellen Aktivitäten erzielt. Auch bereits sexuell aktive Personen können von der Impfung profitieren. Die Impfung bietet den besten Schutz gegen die enthaltenen Virustypen. Sowohl Mädchen und Buben als auch Frauen und Männern sind von Erkrankungen durch HPV betroffen. Auch zur Unterbrechung der Infektionskette in der Bevölkerung ist die Impfung von Personen beiderlei Geschlechts wichtig. Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (inkl. PAP-Abstrich und HPV-Test für Frauen ab 30) sollten ungeachtet der Impfung in den empfohlenen Abständen weiterhin durchgeführt werden.

Wann und wie oft wird gegen Humane Papillomaviren geimpft?
Die HPV-Impfung steht ab 01. Februar 2023 ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenfrei zur Verfügung. In dieser Altersspanne sind 2 Dosen im Schema 1+1 empfohlen. Die 2. Dosis sollte nach mindestens 6 Monaten bis maximal 12 Monaten verabreicht werden. Im Alter vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr handelt es sich bei Anwendung des 2-Dosen-Schemas um eine off-label-Anwendung, die laut Impfplan Österreich 2023 empfohlen wird.

Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wird die HPV-Impfung in einem 3-Dosen-Schema empfohlen.

Da der größte Nutzen der Impfung eintritt, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch kein Kontakt mit HPV stattgefunden hat, also idealerweise bevor die ersten sexuellen Kontakte stattfinden, wird die Impfung bereits ab dem vollendeten 9. Lebensjahr empfohlen. Zudem haben Untersuchungen eindeutig ergeben, dass die Impfantwort bei Kindern in dieser Altersgruppe am besten ist. Die gebildeten Antikörper können ein Eindringen der Viren in die Körperzellen und somit die Infektion optimal verhindern.

 

Kontaktdaten

Sanitätsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24405

F +43 5574 511 924495

gesundheitsdienst@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.