Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung
Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung melden Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, zu melden. Örtlich zuständig ist jene Bezirkshauptmannschaft in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Es gibt Berufsgruppen und Einrichtungen die gem. § 37 B-KJHG zur Mitteilung verpflichtet sind, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten.
Nähere Informationen zur Mitteilungsplicht und den Link zum Mitteilungsformular erhalten Sie hier.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Kinder- und Jugendhilfe
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51514
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Kinder- und Jugendhilfe
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52516
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Kinder- und Jugendhilfe
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Rundfunkplatz 4, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53513
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Kinder- und Jugendhilfe
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Domplatz 3, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54523
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr