Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Bereich Bludenz/Klostertal im Februar 2024
Zwei Varianten werden umgesetzt.
Die Hauptrouten zu Schigebieten sind an Winterwochenenden, vor allem den Samstagen, häufig überlastet. Dies gilt auch für die Zufahrt über die A14 (Rheintal-Walgau Autobahn) und S16 (Arlberg-Schnellstraße) in Richtung Klostertal/Arlberg, Montafon und Tirol. Als Folge der Stauerscheinungen auf der A14 und S16 tritt Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Straßennetz auf, wodurch die Siedlungsgebiete und Ortszentren im Raum Bludenz und in den Gemeinden im Klostertal zunehmend beeinträchtigt sind. Aufbauend auf den Erkenntnissen eines Pilotversuchs im Februar 2023 führt das Land Vorarlberg gemeinsam mit der Regio Klostertal-Arlberg und der Asfinag an den vier Samstagen im Februar 2024 Maßnahmen zur Unterbindung dieses Ausweichverkehrs durch.
Zwei Varianten kommen dabei zur Umsetzung:
1) Maßnahmen „kleine Variante“ am 03. und am 10. Februar 2024:
An den Samstagen 3. und 10. Februar 2024, an denen starker Reiseverkehr zu erwarten ist, werden Maßnahmen im Klostertal (S16, L97) umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. Aus diesem Grund werden an diesen Tagen einzelne Ein- und Ausfahrtsrampen der S16 im Klostertal gesperrt (Details: siehe pdf-Datei im Downloadbereich).
2) Maßnahmen „große Variante“ am 17. und am 24. Februar 2024:
An den Samstagen 17. und 24. Februar 2024, an denen ebenfalls starker Reiseverkehr zu erwarten ist, wird ein erweitertes Maßnahmenbündel mit dem Ziel umgesetzt, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen - analog zur „kleinen Variante" - und gleichzeitig allfälligen Ausweichverkehr durch Bludenz, Nüziders, Bürs und das Klostertal mit Durchfahrtsverboten für den überregionalen Verkehr zu unterbinden (Details: siehe pdf-Datei im Downloadbereich).
Die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Exekutive, von externen Straßenaufsichtsorganen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständiger Behörde für die Landestraßen, der Asfinag und den verantwortlichen Straßenerhaltern umfassend begleitet. Die Maßnahmenbündel werden nur bei entsprechend guter Witterung umgesetzt.
Die gesamte Information zu den Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs finden Sie untenstehend unter Downloads.