Luftgüteüberwachung in Vorarlberg
Die Luftqualität wird an verschiedenen Orten des Landes permanent überwacht. Hier finden Sie Informationen über das Vorarlberger Luftgütemessnetz.
Das Luftgütemessnetz des Landes besteht aus acht stationären Messstationen, die die Luftgüteverhältnisse in Ballungsräumen, an verkehrsnahen Standorten aber auch in der ländlichen Region erfassen. Hier registrieren Messgeräte rund um die Uhr die Luftqualität. Darüber hinaus werden an verschiedenen Orten ergänzende Luftgüteuntersuchungen mit mobilen Messgeräten durchgeführt.
Bei der Luftgüteüberwachung richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon, Stickstoffdioxid und lungengängiger Feinstaub. Während von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid heute nur noch geringe Belastungen ausgehen, besitzen die restlichen Schadstoffe vor allem im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hohe Aktualität.
Die Luftgüteüberwachung ist durch das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Ozongesetz im Detail geregelt. Diese Gesetze schreiben u.a. Grenz- und Zielwerte für die verschiedenen Schadstoffe vor und verpflichten die Behörden bei Grenzwertüberschreitungen entsprechende Massnahmen zu setzen.
Hohen Stellenwert besitzt die Luftgüteinformation. Die Luftgütedaten werden im Sommerhalbjahr stündlich, im restlichen Jahr dreistündlich von den Messstationen abgerufen. In der Messnetzzentrale im Umweltinstitut werden die Daten ausgewertet und in Form von Tages-, Monats- und Jahresberichten veröffentlicht. Auf die aktuellen Luftgütedaten in Vorarlberg kann über das Internet direkt zugegriffen werden.
Kontaktdaten
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.