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Leitfaden "Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren"

Aufbauend auf den Festlegungen des Mobilitätskonzepts Vorarlberg 2019, wurde im Jahr 2021 unter intensiver Einbindung von Expert:innen aus den betroffenen Fachbereichen und involvierten Institutionen der Leitfaden „Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren“ erarbeitet. Nach einer Evaluierung des Leitfadens liegt nun seit Juli 2023 eine aktualisierte Fassung des Leitfadens vor.

Von vielen Gemeinden wird der Wunsch nach einer verträglichen Verkehrsabwicklung vor allem auf jenen Abschnitten der Ortsdurchfahrt geäußert, welche durch das Ortszentrum führen – mit dem Ziel, in diesen zentralen Straßenräumen und angrenzenden öffentlichen Räumen eine Nutzungsvielfalt zu unterstützen, eine höhere Aufenthaltsqualität zu erreichen und somit das Ortszentrum zu stärken. Dem gegenüber steht die Straßenverkehrsordnung (StVO) als rechtlicher Rahmen, welche nur unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Verordnung z.B. einer Begegnungszone oder einer niedrigeren Geschwindigkeitsbeschränkung auf einzelnen Straßenabschnitten bietet.

Den verkehrspolitischen Zielsetzungen entsprechend, soll der vorliegende Leitfaden künftig als Hilfestellung dienen, die Möglichkeiten für eine verträglichere Verkehrsabwicklung und die Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer*innen auf Landesstraßen in Ortszentren im bestehenden rechtlichen Rahmen besser auszuschöpfen. Er soll das gemeinsame Verständnis der Handlungsträger*innen im Land Vorarlberg abbilden, unter welchen Bedingungen der Einsatz von möglichen StVO-Instrumenten und Maßnahmen auf Landesstraßen-Abschnitten in Ortszentren möglich sein soll. Gleichzeitig soll der Leitfaden für Gemeinde-Verantwortliche eine Orientierung geben, welche Voraussetzungen für den Einsatz der verschiedenen Instrumente notwendig sind, und welche weiteren Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

Nach der Veröffentlichung einer vorläufigen Version des Leitfadens im September 2021 wurden die in der praktischen Anwendung gewonnenen Erfahrungen im Frühjahr 2023 – wiederum unter Einbindung der relevanten Akteur:innen – evaluiert und im gegenständlichen Leitfaden berücksichtigt. Zusätzlich wurden die wichtigsten Inhalte des Leitfadens in einer Kurzfassung zusammengefasst.

Weitere Kontaktinformationen

Koordination zur Erstellung des Leitfadens:
Abteilung VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
DI Stefan Duelli
Tel. 05574/511 – 26132
stefan.duelli@vorarlberg.at

Vorrangige Ansprechpartner für die praktische Anwendung im Bereich von Landesstraßen sind die Bezirkshauptmannschaften als zuständige straßenpolizeilichen Behörden, und die Abt. VIIb – Straßenbau als zuständige Straßenerhalterin (bauliche Rahmenbedingungen).