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Leistungsabgeltungen für landwirtschaftliche Bio-Betriebe

Ein erklärtes Ziel in der Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ des Landes Vorarlberg ist es, die Biolandwirtschaft zu fördern und den Biokonsum zu erhöhen. Die Erzeugung vielfältiger biologischer Qualitätsprodukte soll im Einklang mit dem Absatzmarkt für Bioprodukte stetig weiterentwickelt werden. Das Land Vorarlberg setzt dazu auf folgende zwei Leistungsabgeltungen.

Gewährung einer Leistungsabgeltung von BioBetrieben in Umstellung

Das Land Vorarlberg gewährt eine Leistungsabgeltung für Betriebe, die bereits nach den Richtlinien der biologischen Landwirtschaft wirtschaften, jedoch aufgrund der Umstellungsregelungen ihre Produkte nicht als biologische Produkte vermarkten dürfen.

Ziele dieser Förderung sind insbesondere

  • für noch nicht biologisch wirtschaftende Betriebe einen Anreiz zur biologischen Bewirtschaftung zu leisten und
  • diese damit anteilsmäßig zu steigern und
  • die höheren Aufwendungen, die durch die biologische Wirtschaftsweise entstehen und denen noch keine höheren Erträge gegenübergestellt werden können, zu einem Teil auszugleichen.
     

Gewährung eines jährlichen Zuschusses zu den BioKontrollkosten

Als weiteren Anreiz für Bio-Betriebe gewährt das Land Vorarlberg einen Beitrag zu den Kosten für die Kontrollen bei Biobetrieben in der landwirtschaftlichen Urproduktion.

Im Hinblick auf die Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ werden Zuschüsse von 55% der Nettokosten für verpflichtende Betriebskontrollen die biologische landwirtschaftliche Produktion in Vorarlberg absichern und noch nicht biologisch wirtschaftenden Betrieben einen Anreiz zur biologischen Bewirtschaftung bieten.

Förderbegünstigte sind landwirtschaftliche Biobetriebe mit Sitz in Vorarlberg. Die Förderung erfolgt direkt über die jeweilige akkreditierte Kontrollstelle (Austria Bio Garantie, Lacon, SLK, BIOS, SGS und BIKO Tirol), die die Betriebskontrolle vornimmt.

 

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