Lebensmitteluntersuchung in Vorarlberg
Schon im Spätmittelalter wurde Brot auf den Anteil von Sägespänen oder Wein auf den Verschnitt mit Wasser untersucht.
Das Österreichische Lebensmittelbuch ist durch die vielen Aktualisierungen immer noch gültig. Die Methoden und technischen Möglichkeiten der Analytiker haben sich im Lauf der Zeit den Herausforderungen angepasst. Die moderne Lebensmitteluntersuchung bedient sich unterschiedlichster Verfahren, um die Zusammensetzung, die Qualität, die Kontamination, die Herkunft und viele andere Eigenschaften von Lebensmitteln zu überprüfen.
Diese Verfahren reichen von der Verkostung durch speziell geschulte Mitarbeiter über einfache nasschemische Verfahren wie der Messung des pH-Wertes bis hin zu aufwendigen apparativen Messungen im Spurenbereich. Das analytische Labor des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut) untersucht und begutachtet in Zusammenarbeit mit den Labors der Stadt Wien, des Landes Kärnten und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Erzeugnisse um:
- die Gesundheit der Konsumenten zu schützen,
- den Verbraucher vor Täuschung und unerlaubten Geschäftspraktiken zu schützen,
- sowie den redlichen Handelsbrauch (fairer Wettbewerb) zu gewährleisten.
Neben den amtlichen Aufgaben werden - sofern es die Ressourcen zulassen - auch Proben heimischer Lebensmittelunternehmer für deren interne Qualitätskontrolle, die Erstellung von Exportzertifikaten oder Nährwertberechnungen analysiert.
Im Rahmen des Bürgerservices werden Fragen zur Sicherheit von Lebensmitteln, zur Deklaration oder auch rechtliche Fragestellungen bearbeitet.
Kontaktdaten
Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)
Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 42099
F +43 5574 511 942095
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Frauen und Gesundheit (BMGF)
Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg)
Europäisches Recht
Europäisches Lebensmittel-Recht
Rechtsinformationssystem (RIS)