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Landwirtschaftlicher Sachverständigendienst

Landwirtschaftlicher Sachverstand ist gefragt. Jedes Jahr werden über 300 Gutachten und Stellungnahmen von landwirtschaftlichen Fachexpertinnen und Fachexperten der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum erstattet – Tendenz stark steigend.

Die Gemeinden in Vorarlberg, die Bezirkshauptmannschaften, Landesdienststellen und Grundverkehrskommissionen bis hin zum Landesverwaltungsgericht benötigen in ihrem Zuständigkeitsbereich zunehmend landwirtschaftliches Spezialwissen – dieses finden sie bei den Fachexpertinnen und Fachexperten in der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum. 


Aufgaben- und Wirkungsfelder des landwirtschaftlichen Sachverständigendienstes

  • Verkehrswertermittlung von landwirtschaftlichen Liegenschaften in Angelegenheiten des Grundverkehrs (z.B. ortsüblicher Preis landwirtschaftlicher Grundstücke)
  • Beurteilung der Landwirteeigenschaft in Grundverkehrsverfahren
  • Ermittlung von Entschädigungen im Falle von landwirtschaftlichen Nutzungseinschränkungen (z.B. in Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten etc.)
  • Alpwirtschaftliche Fachgutachten bei Erschließungsprojekten, Rodungen oder Wald-Weidetrennungsverfahren
  • Erstattung von Gutachten zu raumplanerischen Fragestellungen (Bauen in der Freifläche, Umwidmungen etc.)
  • Fachgutachten in Zusammenhang mit dem Bodenschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.