Landwirtschaftliche Leistungsabgeltungen
Die Agrarförderpolitik des Landes Vorarlberg ist seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in ein europaweites Umfeld eingebettet und von diesem maßgeblich geprägt. Der Gestaltungsspielraum für eigene Landesförderungen ist beschränkt, wird aber durch zahlreiche Landesfördermaßnahmen wahrgenommen.
Die Ziele der Agrarförderpolitik des Landes Vorarlberg sind grundlegend im Landwirtschaftsförderungsgesetz verankert. Im Sinne dieses Gesetzes sind Förderungen zu gewähren, damit die Land- und Forstwirtschaft ihre Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann. Die zentralen Ziele der Agrarförderpolitik des Landes liegen vor allem in der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Bewirtschaftung, der Einkommenssicherung der Landwirte, der Verbesserung des Arbeitsplatzes Bauernhof und der Wahrung bzw Steigerung der Qualität von landwirtschaftlichen Produkten. Die landesindividuellen Fördermaßnahmen werden innerhalb der durch die Landwirtschaftsstrategie "Landwirt.schafft.Leben" festegelegten Leitplanken ausgestaltet.
Die Abwicklung in der Landwirtschaftsförderung teilt sich auf die Abteilung Abteilung Va-Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die Landwirtschaftskammer Vorarlberg sowie die Agrarmarkt Austria auf.
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Landwirtschaft und ländlicher Raum
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