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Landesgrenze zu Tirol

Die Landesgrenze zu Tirol wird im Gesetz über die die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen festgestellt, LGBl.Nr. 53/1967 i.d.g.F. Link: RIS - Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 04.10.2023 (bka.gv.at)

Gemäß § 1 dieses Gesetzes wird auf die Vereinbarung zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol vom 30. September 1967 über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen verwiesen und werden einzelne Abschnitte der Vereinbarung in Verfassungsrang gehoben. Link zur 15a B-VG Vereinbarung: RIS - Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen - Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Fassung vom 04.10.2023 (bka.gv.at)

 

Gemäß § 1 Abs. 4 der Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen i.d.g.F. ist das Grenzurkundenwerk auch auf der Internetseite des Landes Vorarlberg zu veröffentlichen.

Das Grenzurkundenwerk hier zum Download:
Beschreibung der Landesgrenze (Anlage 1)

Koordinatenverzeichnis (Anlage 2)

Orthofotos


 

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