Asset-Herausgeber

Zurück L 190 - Vorarlberger Straße, Bludenz Ortsdurchfahrt, Neutrassierung km 1,91 - km 4,25 – Veröffentlichung der Straßenkorridore

L 190 - Vorarlberger Straße, Bludenz Ortsdurchfahrt, Neutrassierung km 1,91 - km 4,25 – Veröffentlichung der Straßenkorridore

Beginn der Veröffentlichung: 28.01.2019

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/l-190-vorarlberger-strasse-bludenz-ortsdurchfahrt-neutrassierung-km-1-91-km-4-25-veroeffentlichung-der-strassenkorridore

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 23.11.2024 01:17

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19.12.2017 gemäß § 8 des Straßengesetzes die Straßenkorridore für „Äuleweg und Ignaz-Wolf-Straße – Werkskanal“ sowie „Am Tobel“  beschlossen. Diese Korridore sind Planungsgrundlage für die entsprechenden Verordnungen zur Erklärung als Landesstraße.

Die Straßenkorridore dienen der Umsetzung einer neuen Ortsdurchfahrt in der Stadt Bludenz, welche über den Äuleweg und die Ignaz-Wolf-Straße verläuft. Mit dem Straßenkorridor „Am Tobel“ soll der Verkehr von der L91 zur neuen Ortsdurchfahrt geführt werden. 

Der Beschlussfassung der Straßenkorridore durch die Landesregierung ging eine Umweltprüfung nach §§ 9 ff Straßengesetz voraus, die die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der Korridore zum Ziel hatte.

Gemäß § 11 Straßengesetz liegt die planliche Darstellung der von der Landesregierung beschlossenen Straßenkorridore samt der zusammenfassenden Erklärung beim Amt der Landesregierung (Abteilung Verkehrsrecht, Römerstraße 22, 6900 Bregenz) zur allgemeinen Einsicht auf. Überdies wird sie hiermit auf der Homepage des Landes Vorarlberg für die Allgemeinheit abrufbar gehalten.

Kontaktdaten

Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26105

F +43 5574 511 926195

wirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Drucken