Kurzzeitpflege
Neben der Daueraufnahme besteht auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme in ein Pflegeheim. Dies kann in Form der Überleitungspflege, oder auch als Urlaub von der Pflege erfolgen. Ziel dieses Angebotes ist, eine Rückkehr in die eigene Wohnung, in das familiäre Betreuungsumfeld zu erreichen.
Überleitungspflege
Zum Aufbau der häuslichen Pflege im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Spital, Rehabilitation) können Pflegebedürftige bis zu 3 Monaten im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen in einem Pflegeheim versorgt werden.
Urlaub von der Pflege
Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden.
Bei einem gesundheitlich bedingten Ausfall von pflegenden Angehörigen kann in begründeten Fällen das Kontingent auf bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr erhöht werden.
Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Informationen
Voraussetzung
Die pflegebedürftige Person muss im Anschluss an den Heimaufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege wieder in die häusliche Pflege aufgenommen werden.
Wo zu beantragen
Über das Wohnsitzgemeindeamt an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung Soziales.
Der Pflegeheimplatz muss selber vorzeitig organisiert werden.
Finanzierung
Laufendes Einkommen (80 Prozent), Pflegegeld (ausgenommen 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3), die Restkosten werden übernommen.