Asset-Herausgeber

Zurück Kundmachung Hochwasserschutz Ill

UVP-Genehmigungsverfahren betreffend das Vorhaben „Hochwasserschutz Ill - km 11,600 – km 20,500“ (Wasserverband Ill-Walgau)

Kundmachung vom 26.08.2024: Edikt über die öffentliche Auflage der Projektunterlagen sowie der Umweltverträglichkeitserklärung samt Genehmigungsantrag, Kurzbeschreibung des Vorhabens und Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung. Beginn der Veröffentlichung: 27.08.2024

Beginn der Veröffentlichung: 27.08.2024

Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/kundmachung-hochwasserschutz-ill

Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 27.09.2024 00:23

Der Wasserverband Ill-Walgau hat bei der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde mit Eingabe vom 14.09.2021 den Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Hochwasserschutz Ill (km 11,600 – km 20,500)“ eingebracht. Daraufhin wurde das UVP-Verfahren eingeleitet. Nach mehreren Überarbeitungen und Ergänzungen wurden die Projektsunterlagen am 03.07.2024 bei der UVP-Behörde neu eingereicht.

Gemäß § 9 Abs. 3 UVP-G 2000 hat die Behörde das Vorhaben u.a. im Internet auf der Website der Behörde kundzumachen. Nach § 9 Abs. 4 UVP-G 2000 sind der Kundmachung im Internet jedenfalls der Genehmigungsantrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.

Kontaktdaten

Wirtschaftsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 26205

F +43 5574 511 926295

wirtschaftsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Drucken