UVP-Genehmigungsverfahren betreffend „Nahverkehrsgerechter Ausbau und Attraktivierung des Streckenabschnittes Lustenau – Lauterach“ (ÖBB)
Kundmachung vom 11.07.2016: Edikt über die öffentliche Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags samt Kurzbeschreibung des Vorhabens, Übersichtsplan und Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung.
Beginn der Veröffentlichung: 07.01.2019
Internetadresse der Veröffentlichung: https://vorarlberg.at/-/kundmachu-1
Zeitpunkt dieses Abrufs der Veröffentlichung: 21.11.2024 19:12
Mit Schreiben vom 18.04.2016 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim Amt der Landesregierung den Antrag auf Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) für das Vorhaben „Nahverkehrsgerechter Ausbau und Attraktivierung des Streckenabschnittes Lustenau – Lauterach“ eingebracht. Daraufhin wurde das UVP-Verfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 05.07.2016 hat die Konsenswerberin die verbesserten Projektunterlagen eingereicht.
Gemäß § 9 Abs. 4 UVP-G 2000 hat die Behörde zusätzlich zur Kundmachung des Vorhabens (§ 9 Abs. 3 UVP-G) sowie zur öffentlichen Auflage der Einreichunterlagen (§ 9 Abs. 1 UVP-G) das Vorhaben im Internet kundzumachen. Der Internet-Kundmachung sind jedenfalls eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.
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