Asset-Herausgeber

Zurück Kulturerden

Kulturerden - Schadstoffuntersuchungen im Rahmen des Bodenmonitorings

Gartenerde, Rasenerde, Hochbeeterde – Kulturerden werden vielfältig im Hausgarten, im Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft eingesetzt. In Zuge einer Schwerpunktuntersuchung wurden mehrere Erdenprodukte auf Schadstoffe, Fremdstoffe und Nährstoffe untersucht.

Als Kulturerden bzw. Kultursubstrate bezeichnet man eine Mischung aus organischen oder organischen und mineralischen Stoffen die zur Anzucht und Kultivierung von Pflanzen oder zur Herstellung von vegetationsfähigen Tragschichten dienen und mit Nährstoffen angereichert sein können. Sie werden somit in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt.
Organische Substratkomponenten stammen aus dem Abbau natürlicher Lagerstätten (zB. Torf), fallen als Reststoffe bei der Verarbeitung organischen Materials an (Holz, Baumrinde, Kokosfasern) oder werden speziell zur Verwendung als Substratausgangsstoff angebaut. Mineralische Stoffe stammen meistens aus natürlichen Vorkommen und werden häufig in zerkleinerter Form zugegeben (Blähton, Perlite, etc.).

Im Zuge des Bodenmonitorings wurden 2022 mehrere Erdenprodukte unterschiedlicher Hersteller in Vorarlberg auf Schadstoffe, Fremdstoffe und Nährstoffe untersucht. Je nach Hersteller und Produkt setzten sich die Substrate aus unterschiedliche Ausgangsstoffen zusammen. Die Ergebnisse zeigten mit einzelnen Ausnahmen geringe Schadstoffgehalte.
 

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

umweltinstitut@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.