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Kostenpflichtige Schutzimpfungen

Informationen rundum kostenpflichtige Schutzimpfungen

Neben dem kostenfreien Impfprogramm bietet die Impfordination auch kostenpflichtige Schutzimpfungen an.

Folgende Impfungen werden verabreicht:

3-fach Impfung (Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis)

Schutz vor Kehlkopfentzündung, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung. Kostenfrei bis zum 15. Lebensjahr, für Erwachsene kostenpflichtig. Auffrischung für alle nach 5 Jahren (neu seit Dezember 2024).

4-fach Impfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis)

Schutz vor Kehlkopfentzündung, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung. Kostenfrei bis zum 15. Lebensjahr, für Erwachsene kostenpflichtig. Auffrischung für alle nach 5 Jahren (neu seit Dezember 2024).

Hepatitis A+B

Hepatitis A: Diese Impfung wird aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage in Österreich im Kindesalter nicht mehr allgemein empfohlen. Die Hepatitis A-Impfung wird besonders empfohlen bei Reisen in Endemiegebiete für Touristinnen und Touristen, beruflich Reisende sowie diplomatischer Dienst und Entwicklungshilfe.

Hepatitis B: Diese Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt werden ist und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein empfohlen. Bei entsprechender Indikation ist eine Erstimpfung auch nach dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Nach der Grundimmunisierung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungsimpfungen oder Titer-Kontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Indikation empfohlen.

1. Impfung, 2. Impfung nach 1-2 Monaten, 3. Impfung 5-11 Monate nach der 2. Impfung.

Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombination mit Hepatitis B geimpft werden.

Pneumokokken

Schutz vor Lungenentzündung durch Pneumokokken. Besonders wichtig für Menschen ab 60 Jahren oder bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma.

Impfung mit PNC 15 oder PNC20, 2. Impfung nach einem Jahr mit PPV23 Keine Auffrischung mehr erforderlich.

Falls ein Impfling bei der 1. Impfung bereits einen PPV23 erhalten hat, bekommt er bei der 2. Impfung einen PNC15 oder PNC20.

FSME

Schutz vor Frühsommer-Meningoenzephalitis, einer Gehirnhautentzündung nach Zeckenstich.

1. Impfung

2. Impfung nach 1-3 Monaten (FSME- Immun®) oder nach 14 Tagen bis 3 Monaten (Encepur®)

3. Impfung nach 5-12 Monaten nach der 2. Teilimpfung (FSME- immun) oder nach 9 -12 Monaten nach der 2. Teilimpfung (Encepur®)

1. Auffrischung nach 3 Jahren

Jede weitere Auffrischung bis zum 60. Lebensjahr nach 5 Jahren. Ab 60 Auffrischung alle 3 Jahre.

Titerbestimmung wird nicht routinemäßig empfohlen.

 

FSME Immun Junior vom 1. bis zum 16. Lebensjahr zugelassen. Encepur Kinder ist vom 1. bis zum 12. Lebensjahr zugelassen.

Kinder unter 1 Jahr sind off-label Impfungen – nur beim Kinderarzt!

Bei der FSME Impfung gibt es auch eine Schnellimmunisierung:

1. Impfung

2. Impfung nach 14 Tagen (FSME Immun®) oder nach 7 Tagen (Encepur®)

3. Impfung nach 5-12 Monaten nach der 2. Dosis/ nach 14 Tagen nach der 2. Dosis (Encepur®)

Gürtelrose

Eine Herpes Zoster Impfung ist für Personen ab dem 50. Lebensjahr zulässig, wird aber ab dem 60. Lebensjahr empfohlen. Darf bei immunsuprimierten Patienten verabreicht werden.

1. Impfung, 2. Impfung nach 2-6 Monaten. Keine weitere Auffrischung erforderlich.

 

Reiseimpfungen, wie z.B. Gelbfieber, werden in der Impfordination nicht verabreicht.

Wenn Sie sich zu einer kostenpflichtigen Impfung anmelden, bitten wir Sie vorab den richtigen Impfstoff in der Apotheke zu besorgen und diesen dann zur Impfung mitzubringen. Gegen ein Impfhonorar wird Ihnen dann die Impfung verabreicht.

Impfungen in der Impfordination können nur mit voriger (online) Terminbuchung durchgeführt werden.

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Weitere Kontaktinformationen

 

Impfordination

Postanschrift: "element" Lustenauerstraße 66, 6850 Dornbirn

T +43 5574 511 28610

impfen@vorarlberg.at