Kommunale Problemstoffsammlung - Ausbildungslehrgänge
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung und der Vorarlberger Gemeindeverband
widmen sich seit vielen Jahren der Aus- und Fortbildung des Personals von kommunalen Problemstoffsammelstellen.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter:innen von kommunalen Problemstoffsammelstellen durch entsprechende Schulungsmaßnahmen mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand der Technik vertraut gemacht werden.
Im Rahmen des Programms „Wissen vermitteln“ werden den Mitarbeiter:innen Informations- und Bildungsveranstaltungen mit großer Praxisnähe angeboten.
Die qualifizierte Ausbildung soll dafür sorgen, dass neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch die Verlässlichkeit der Mitarbeiter:innen in Hinblick auf Umweltschutz und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist.
Um die Sicherheit an den Sammelstellen und die Einhaltung der Umweltvorschriften auch in Zukunft gewährleisten bzw. noch verbessern zu können, wurden auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und dem derzeitigen Stand der Technik neue Ausbildungslehrgänge für Mitarbeiter:innen von kommunalen Problemstoffsammelstellen entwickelt.
Das Aus- und Fortbildungsprogramm wird den Mitarbeitern:innen von kommunalen Problemstoffsammelstellen kostenlos angeboten.
Der nächste Einführungs- bzw. Aufbaulehrgang findet an folgendem Termin statt: 11./12./13. März 2025
Anmeldung bitte beim Vorarlberger Gemeindeverband, Fr. Birgit Sargant, +43 5572 55450 150, birgit.sargant@gemeindeverband.at

Die Ausbildungslehrgänge ergeben sich aufgrund folgender gesetzlichen Vorgaben:
Gemäß § 24a Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBL. I. Nr. 102/2002 idgF, bedarf wer Abfälle sammelt oder behandelt, einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann.
Gemäß § 25a Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF, ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn:
- die Art der Sammlung oder Behandlung den §§ 15, 16 sowie 23 Abs. 1 und 2 und den Zielen und Grundsätze (§ 1 Abs. 1 und 2) entspricht sowie den öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht widerspricht,
- die Art der Sammlung oder Behandlung für die jeweiligen Abfälle geeignet ist,
- die Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle in einer geeigneten genehmigten Anlage sichergestellt ist;
- jedenfalls hat ein Abfallsammler gefährlicher Abfälle über ein geeignetes genehmigtes Zwischenlager zu verfügen, ein Abfallbehandler gefährlicher Abfälle eine geeignete genehmigte Behandlungsanlage zu betreiben; dies gilt nicht für einen Abfallbehandler, der zulässigerweise vor Ort Sanierungen, wie Asbestsanierungen, Bodenluftabsaugungen oder eine Grundwasserreinigung, durchführt;
- erforderlichenfalls kann die Behörde verlangen, dass ein Abfallbehandler nicht gefährlicher Abfälle über eine geeignete genehmigte Behandlungsanlage verfügt;
Von einer geeigneten genehmigten Behandlungsanlage ist jedenfalls auszugehen, wenn die beantragten Abfallarten und Behandlungstätigkeiten von den in das Register gemäß § 22 übertragenen Genehmigungsinhalten der Behandlungsanlage umfasst sind,
- die Verlässlichkeit in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit gegeben ist,
- die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Sammlung oder Behandlung der Abfälle, für welche die Erlaubnis beantragt wird, nachgewiesen sind.
Gemäß § 25a Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF, ist eine Person im Sinne dieses Bundesgesetzes verlässlich, deren Qualifikation und bisherige Tätigkeit die Annahme rechtfertigen, dass sie die beantragte Tätigkeit sorgfältig und sachgerecht ausüben und die gesetzlichen Verpflichtungen vollständig erfüllen wird.
Gemäß § 26 Abs. 4 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF, hat die Gemeinde oder der Gemeindeverband hinsichtlich der Aufgaben, die von der Gemeinde übertragen worden sind, dem Landeshauptmann eine fachkundige Person namhaft zu machen, die neben der Verlässlichkeit folgende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufweist:
- Kenntnisse betreffend die Einstufung, das Gefährdungspotential und die vorgesehene Behandlungsart der zu sammelnden und der zu behandelnden Abfälle;
- chemische Grundkenntnisse;
- Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen;
- Kenntnisse über Sicherheitseinrichtungen;
- Kenntnisse über das Brand- und Löschverhalten der Stoffe;
- Grundkenntnisse der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und
- Kenntnisse über Behandlungsmöglichkeiten.
Scheidet die fachkundige Person aus dem Betrieb aus, so hat der Erlaubnisinhaber gemäß § 26 Abs. 5 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. Nr. 102/2002 idgF, unverzüglich eine neue fachkundige Person namhaft zu machen. Erfolgt diese Bestellung nicht innerhalb von drei Monaten, so ist die Tätigkeit einzustellen.
Der Ausbildungsplan entspricht inhaltlich den Vorgaben des ÖWAV-Regelblatt 506, „Das Fachpersonal für Problemstoffsammelstellen“ (Anforderungsprofil und Ausbildungsplan) und des ÖWAV-Regelblatt 510, „Problemstoff-Ausbildungslehrgänge“ (Ausbildung zum Befugten für die Problemstoffsammlung).

Ausbildungslehrgänge - Stufenplan:
Der Ausbildungsplan besteht aus folgenden 3 Kursangeboten, wobei die Kurse zur Grundausbildung nur bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen durchgeführt werden.
I. Grundausbildung
Stufe 1 (1-tägig, Abschluss mit Teilnahmebestätigung)
Titel: „Einführungslehrgang - Kommunale Problemstoffsammlung“
Zielgruppe: Neue Mitarbeiter an der Problemstoffsammelstelle mit keiner oder geringer Praxis.
Stufe 2 (3-tägig, Abschluss mit Befähigungsnachweis gemäß § 26 Abs. 4 AWG)
Titel: „Aufbaulehrgang - Kommunale Problemstoffsammlung“
Zielgruppe: Abfallrechtliche Geschäftsführer und fachkundige Personen der Gemeinden, Sammelstellenleiter.
II. Fort- und Weiterbildung
Stufe 3 (1/2-tägig)
Titel: „Vertiefungslehrgang - Kommunale Problemstoffsammlung“
Zielgruppe: Mitarbeiter an der Problemstoffsammelstelle mit vorhandener Praxis.
Kursinhalt: 6 Module (je 4 Stunden, halbjährlich vor dem Sammeltermin ein Modul)
Modul 1: Organisation der Problemstoffsammlung
- Neue Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Normen, Regelblätter
- Technische Anforderungen an Problemstoff-Sammelstellen,
- Sicherheitsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung
- Zuordnung zu Problemstoffgruppen
Modul 2: Erste Hilfe
- Erste Hilfe Grundlagen
- Sofortmaßnahmen bei Chemikalienunfällen
Modul 3: Umgang mit Problemstoffen
- Chemische Grundlagen
- Umgang mit unbekannten Materialien
- Gefährliche Reaktionen (Säuren und Laugen), Praktische Demonstration
- Gefahrensymbole, R+S-Sätze
Modul 4: Problemstoffsammlung in der Praxis
- Schwerpunktmäßige Informationen zu einzelnen Problemstoffgruppen
Modul 5: Brand- und Löschverhalten
- Brand- und Explosionsgefahren
- Feuerlöschgeräte
- Sofortmaßnahmen bei Chemikalienbränden
- Praktische Feuerlöschübung
Modul 6: Fachexkursion
- Exkursion zu einem Entsorgungsunternehmen
Kontaktdaten
Umwelt- und Klimaschutz (Fachbereich Abfallwirtschaft)
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26605
F +43 5574 511 926695
abfallwirtschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb