Kinderschutz Vorarlberg
Das Coronavirus Kindern einfach erklärt!
https://www.youtube.com/watch?v=_kU4oCmRFTw
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Kinderrechte sind Menschenrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, welche Rechte Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit haben. Im Wesentlichen können diese Rechte drei Bereichen zugeordnet werden, nämlich Vorsorge (Recht auf Leben, Nahrung, Bildung, Freizeit), Schutz (Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung in jeder Form) und Beteiligung (Recht auf Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen, auf Informations- und Meinungsfreiheit, auf Privatsphäre).
In Österreich ist die UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 in Kraft. 2011 wurden zentrale Kinderrechte in der Bundesverfassung verankert. Damit wurde ein gesellschaftspolitisches Anliegen definiert und das umfassende Wohl von Kindern zum grundlegenden Staatsziel erklärt.
Kinderschutz geht uns alle an
Der Schutz von Kindern vor jeder Form von Gewalt und Vernachlässigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu gewährleiten. Effektiver Kinderschutz beginnt mit der frühzeitigen Unterstützung von Eltern, damit sie ihre Erziehungsaufgaben liebevoll und mit Freude wahrnehmen können.
Für das Gelingen von Kinderschutz braucht es von uns allen die Aufmerksamkeit und die Bereitschaft, sich für Kinder einzusetzen,. Wenn es jedoch zu Gewalt und Vernachlässigung kommt, ist professionelle Unterstützung und Hilfe für Familien notwendig.
Diese Kernaufgabe wird gemäß den Zielen und Grundsätzen des KJH-Gesetzes durch breit aufgestellte und differenzierte Hilfsangebote der öffentlichen sowie der privaten KJH und in Kooperation mit den einschlägigen Stellen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystems erfüllt.
Kinderschutz Vorarlberg
In Vorarlberg hat es sich über Jahre bewährt, dass alle Akteurinnen und Akteure im Bereich Kinderschutz eng kooperieren. Kinderschutz Vorarlberg bildet diese gewachsene Struktur ab und steht für die Weiterentwicklung des Systems mit dem Ziel, dieses weiterhin lebendig und tragfähig zu halten. Die Stärke des Modells liegt dabei im Dialog zwischen der öffentlichen und der privaten Kinder- und Jugendhilfe und in der Vernetzung und Kooperation mit angrenzenden Systemen.
Die Kernaufgaben von Kinderschutz Vorarlberg:
- Vernetzung und Kooperation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aus und Fortbildung
- Forschung und Qualitätsentwicklung
Das Organisationsmodell von Kinderschutz Vorarlberg:
Die Zuständigkeit für das Gesamtsystem 'Kinderschutz Vorarlberg' ist im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration des Landes angesiedelt.
Der Fachbeirat setzt sich zusammen aus öffentlicher und privater Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der Fachbeirat hat eine koordinierende und moderierende Funktion bei der Umsetzung der Kernaufgaben. Er organisiert regelmäßige Treffen mit dem inneren und äußeren Kreis und bietet so die Möglichkeit, fokussiert zu aktuellen Themen in Austausch zu gehen.
Ein weiteres Bestreben des Fachbeirates ist es, flächendeckende Schulungen zum Thema Kinderschutz zu etablieren. Zu diesem Zweck wurde ein einheitliches Fortbildungsmodul für Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, entwickelt. (weitere Informationen: Verlinkung zu Schulungen)
Neben der Thematisierung von Kinderschutz in den Einrichtungen ist auch die Sensibilisierung aller Menschen in Vorarlberg ein wesentliches Anliegen von Kinderschutz Vorarlberg, das durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt wird. Den Start bildet im September 2018 die Kampagne zum Thema „Gewaltverbot in der Erziehung“ (Weitere Informationen: Verlinkung zur Kampagne).
Ein lernendes multiprofessionelles Kinderschutzsystem benötigt Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Es sollen multiprofessionelle Dialoge zur Qualität und Weiterentwicklung angestoßen, der Wissenstransfer gestärkt sowie Methoden zum Lernen aus Fehlern und Erfolgen entwickelt und erprobt werden.
Der innere Kreis umfasst Kinderschutz-Expertinnen und Experten der psychosozialen und medizinischen Einrichtungen. Sie halten das Thema Kinderschutz in der eigenen Einrichtung und im Zusammenwirken mit anderen Institutionen lebendig. Im Sinne von „fit für den Kinderschutz“ werden Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen laufend gefestigt, Bedarfe erhoben und das Gesamtsystem gemeinsam weiterentwickelt.
Den äußeren Kreis bilden angrenzende Systeme wie Schule, Kindergarten, Kinderbetreuung, Gesundheitswesen, Gemeinde, Polizei, Familiengericht, Ausbildungseinrichtungen, Vereine, Jugendorganisationen und andere.
Entsprechend dem Sprichwort „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind groß zu ziehen“, ist Kinderschutz unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung.
Kinderschutz – was kann ich tun
Gewalt hat viele Gesichter
Körperliche oder physische Gewalt
- Schlagen mit der Hand oder mit Gegenständen, Prügeln, Schütteln, Verbrennen, Haare Reißen, Würgen usw.
Seelische oder psychische Gewalt
- Beschimpfung, Erniedrigung, Isolierung, Gerüchte verbreiten, Liebesentzug, Missachtung der Intimsphäre, Drohung usw.
Sexuelle Gewalt
- Sexuelle Handlungen von Erwachsenen oder Jugendlichen an oder vor einem Kind
Gewalt in der Familie oder häusliche Gewalt
- Gewalt zwischen im Haushalt lebenden Personen, von der Kinder indirekt oder direkt betroffen sind
Vernachlässigung
- Unzureichende Versorgung und Beaufsichtigung, mangelnde Hygiene, Unterlassen medizinischer Versorgung, usw.
Was tun bei Sorge
Der Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt kann nur gelingen, wenn wir alle den Mut haben, uns für das Wohl von Kindern einzusetzen. So wichtig es ist, dass Nachbarinnen und Nachbarn, Verwandte, Lehrpersonen, Freundinnen und Freunde aktiv werden, so schwierig ist die Frage nach dem „Wie?“. Jeder Fall ist anders und erfordert ein individuelles Vorgehen. Immer ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern gemeinsam mit Anderen weitere Schritte zu überlegen und sich Unterstützung von Facheinrichtungen (siehe Kontakte) zu holen.
Jede Person kann eine Gefährdung von Kindern – wenn notwendig auch anonym – der Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Wohnort des Kindes) melden.
Verschiedene Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe mitzuteilen.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist aufgrund einer Mitteilung nicht automatisch verpflichtet, eine Strafanzeige zu erstatten.
Vertiefende Informationen unter: Merkblatt und Handeln gegen Gewalt Broschüre
Aufmerksamkeit ist wichtig!
Sexuelle Übergriffe auf Minderjährige gehören angesprochen. Hinhören und hinschauen lautet hierbei die Devise. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von 18 Millionen minderjährigen aus, die in Europa von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Laut Experten aus Deutschland sitzt statistisch gesehen in jeder Schulklasse zumindest 1 Kind das einen sexuellen Übergriff erlebt hat.
Daher erstellte das Land Vorarlberg drei Filme zum Thema "Machtmissbrauch im Sport", die zu mehr Aufmerksamkeit beitrag sollen. Wichtig ist hierbei das Umfeld jedes minderjährigen zu sensibilisieren.
Videos für die Zielgruppe Kinder: https://www.youtube.com/embed/vWfWJkBQTjU?showinfo=0
Videos für die Zielgruppe Trainerinnen und Trainer: https://www.youtube.com/embed/5ijGjWtCwIs?showinfo=0
Videos für die Zielgruppe Eltern: https://www.youtube.com/embed/dKzriGw41n8?showinfo=0
Kontakte und Zugang zu Einrichtungen
Die angeführten Einrichtungen bieten Information und Hilfestellung.
ifs-Kinderschutz
Beratung und Unterstützung von Kindern, Eltern, Erziehungsberechtigten und Einrichtungen in allen Fragestellungen im Kinderschutz.
Kinderschutz Telefon: 05/1755 505; Email: kinderschutz@ifs.at
Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft
Beratung und Unterstützung der Erziehung, Vermittlung von Erziehungshilfen,
zuständige Behörde für die Abklärung von Gefährdungsmitteilungen.
- BH Bludenz T: 05552/6136-51514; E: bhbludenz@vorarlberg.at
- BH Bregenz T: 05574/4951-52516; E: bhbregenz@vorarlberg.at
- BH Dornbirn T: 05572/308-53513; E: bhdornbirn@vorarlberg.at
- BH Feldkirch T: 05522/3591-54518; E: bhfeldkirch@vorarlberg.at
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den zuständigen Journaldienst über die Polizei.
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Information und Beratung, Unterstützung von Eltern/Erziehungsberechtigten und Vermittlung bei Konflikten mit Einrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe der BH.
T 05522/84900; kija@vorarlberg.at
Links
- www.gewaltinfo.at
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe, Vorarlberg
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Kontaktdaten
Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24105
F +43 5574 511 924195
soziales-integration@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.